2.2.2021: Informationen laut Homepage des BMBWF :
Volksschulen und Sonderschulen
Alle Volks- und Sonderschulen werden im Präsenzunterricht geführt.
Voraussetzung für die Teilnahme am Schulbesuch ist die Teilnahme an den „Eintritts“-Selbsttests.
Schüler/innen, die sich nicht testen lassen wollen erhalten durch die Lehrer/innen ihrer Schule Arbeitsaufträge für die Arbeit zuhause.
so steht es im Elternbrief des HBM Dr. Faßmann vom 4.2.2021:
Jenen Kindern, die sich nicht testen lassen dürfen, ist der Schulbesuch nicht gestattet. Sie erhalten durch die Lehrer/innen ihrer Schule Arbeitsaufträge, werden
aber nicht regelmäßig pädagogisch begleitet.
2.2.2021: Informationen laut Homepage des BMBWF :
Mittelschulen, AHS-Unterstufe und Polytechnische Schulen
In Mittelschulen, der AHS-Unterstufe und in Polytechnischen Schulen "Schichtbetrieb“ für alle Schülerinnen und Schüler
Die Klassen werden in zwei Gruppen geteilt: Die Schüler/innen der Gruppe A besuchen Montag und Dienstag die Schule. Die Schüler/innen der Gruppe B haben am Mittwoch und Donnerstag Präsenzunterricht. Am Freitag werden beide Gruppen im Distance-Learning unterrichtet.
Voraussetzung für die Teilnahme am Schulbesuch ist die Teilnahme an den „Eintritts“-Selbsttests.
Schüler/innen, die sich nicht testen lassen wollen erhalten durch die Lehrer/innen ihrer Schule Arbeitsaufträge für die Arbeit zuhause.
so steht es im Elternbrief des HBM Dr. Faßmann vom 4.2.2021:
Jenen Kindern, die sich nicht testen lassen dürfen, ist der Schulbesuch nicht gestattet. Sie erhalten durch die Lehrer/innen ihrer Schule Arbeitsaufträge, werden
aber nicht regelmäßig pädagogisch begleitet.
2.2.2021: Informationen laut Homepage des BMBWF :
AHS-Oberstufen, berufsbildende mittlere und höhere Schulen und Berufsschulen
Schulen führen tageweise Präsenzunterricht durch.
Der Unterricht sollte in einem zweitägig wechselnden Schichtbetrieb (Gruppe/Klasse A am Montag und Dienstag, Gruppe/Klasse B am Mittwoch und Donnerstag) organisiert werden. Der Freitag kann individuell für den Unterricht in kleinen Gruppen genutzt werden. Es dürfen nie mehr als 50 % der Schüler/innen der Sekundarstufe II gleichzeitig am Schulstandort sein.