3.2.2021 Einverständniserklärung
zu Einverständniserklärungen in verschiedenen Sprachen hier
Hinsichtlich der Datenverwendung gibt es gegenüber den vorigen Erklärungen eine Verbesserung:
"Diese Einwilligung gilt für die regelmäßige Durchführung der Selbsttests in der Schule im Schuljahr 2020/21 durch Ihr Kind und die Verarbeitung von nicht
personenbezogenen Daten im Zusammenhang damit."
Nach Rücksprache mit Personen aus dem BMBWF ergibt sich für uns folgendes Bild:
Die Einverständniserklärungen werden in der Schule aufbewahrt zur rechtlichen Absicherung der Durchführung und am Ende der Maßnahme vernichtet.
Weitergegeben werden nur Zahlen ohne Zuordnung zu Personen wie zB: Anzahl der teilnehmenden Kinder. Anzahl der negativen Ergebnisse, Anzahl der ...
Kinder mit positivem Ergebnis werden allerdings der Gesundheitsbehörde gemeldet, die ihrerseits gewisse Daten erhebt und verarbeitet
siehe auch
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/selbsttest.html
Rechtliche Fragen / Datenschutz
Welche Daten werden im Zuge des Selbsttests verarbeitet und gespeichert? Wo und wie lange werden diese Daten gespeichert? Werden sie an Schulbehörden oder andere Stellen weitergegeben? Inhalt aufklappen
"Im Zuge der Antigen-Selbsttests werden KEINE personenbezogenen Daten gespeichert, sondern lediglich aggregierte Daten im Wege der Bildungsdirektionen erhoben (u.a. die Anzahl der durchgeführten Tests, Anteil der positiven Ergebnisse ohne Personenbezug etc.). Die Schule meldet diese Daten an die zuständige Bildungsdirektion, diese wiederum an das BMBWF. Die Daten werden jedenfalls für die Dauer der Pandemie gespeichert und zur wissenschaftlichen Nutzung herangezogen."