Voraussetzung für die Erlaubnis zur Teilnahme am Präsenzunterricht ist in der Regel die regelmäßige Durchführung eines Selbsttests an der Schule:
Laut Überschrift im Brief des HBM Dr. Faßmann: Selbsttests VOR Unterrichtsbeginn
Laut dem Text aber: Selbsttests ZU Unterrichtsbeginn.
Es ist daher davon auszugehen, dass -insbesondere bei unseren Jüngsten- reichlich Unterrichtszeit verbraucht werden wird.
Mögliche Abhilfe:
Die Volksschulen forcieren die Möglichkeit für Eltern, beim Selbsttest ihres Kindes dabei zu sein, und richten Teststationen mit entsprechender Kapazität ein.
"In der Regel findet die Testung im Klassenverband statt. Für Eltern, die ihre Kinder beim Test unterstützen wollen, werden an Volksschulen am Beginn des Unterrichtstages Teststationen eingerichtet. Dazu dürfen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten den Schulstandort betreten." Seite 3 in Schulbetrieb ab 8. Februar GZ: 2021-0.065.827
Handbuch (Manual) - Einsatz von Antigen-Selbsttests 5.2.2021
Voraussetzung für die Teilnahme am Selbsttest ist die Zustimmung von:
der zu testenden Person bzw. bei Schulkindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr – von der/dem Erziehungsberechtigten. >> "Einverständniserklärung"