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Kein Ende der Sonderregelungen in Sicht! ,  Infos zu Anlieferung der Selbsttests und Kurzinfo zum Schulbetrieb   aktualisiert am 21.1.2021

17.1.2021 : In Wahrheit ist wieder alles anders, aber nicht besser! Details bisher nur aus den Medien.

Die jüngste Novelle  der C-SchVO 2020/21 (15.1.2020) tritt in einigen Teilen mit heutigem Tag(18.1.) in Kraft, die konsolidierte Fassung, also jene, die immer aktuell sein sollte,  ist nun (19.1.) aktualisiert.

Zu den via Medien verkündeten Maßnahmen bzw. Plänen(?) gibt es weiterhin nur die kurze Nachricht auf der HP des BMBWF siehe nächster Abschnitt


ACHTUNG: Betreffend Semesterferien gibt es nunmehr eine Verordnung siehe: News

So seht es auf der HP des BMBWF

Schulbetrieb ab 18. Jänner 2021

Von Montag, 18. Jänner 2021, bis zum Ende der Semesterferien des jeweiligen Bundeslandes werden die Schulen weiterhin im ortsungebundenen Unterricht (Distance-Learning) geführt. Das heißt, für den Schulbetrieb gelten im Wesentlichen in dieser Zeit die Regelungen der COVID-19-Schul­ver­ordnung 2020/21 (C-SchVO 2020/21) sowie des Erlasses BMBWF GZ 2020-0.834.140, die seit 7. Jänner 2021 in Kraft sind. Anpassungen in den Detailbestimmungen werden im Laufe der Woche bekannt gegeben.

Präsenzunterricht im Schichtbetrieb nach Semesterferien
In Wien und Niederösterreich kehren die Schulen am 8. Februar im Schichtbetrieb in den Präsenzunterricht zurück, in allen anderen Bundesländern am 15. Februar. Die Steiermark und Oberösterreich verlegen dafür die Semesterferien um eine Woche vor.

Details zum Schulbetrieb nach den Semesterferien folgen in Kürze.


Belieferung in der Steiermark nach Plan

Selbsttests sind für Schüler/innen, die in der Schule anwesend sind

Die Selbsttests sind für jene Schüler/innen gedacht, die in der Schule anwesend sind, um die Schulen zu einem möglichst sicheren Ort zu machen. Wir dürfen Sie bzw. die Eltern daher um Verständnis bitten, dass im Volksschul- und Sonderschulbereich nur jene Schüler/innen den Test mit nach Hause bekommen, die auch in die Schule kommen. Schüler/innen ab der Sekundarstufe I machen den Test in der Schule.

siehe auch regelm. Selbsttests

Selbsttests für Lehrerinnen und Lehrer

Sollten nicht alle Tests an der Schule für die anwesenden Schüler/innen zum Einsatz kommen, können auch Sie und Ihr Team gerne die Tests verwenden.


 

 18.1.2021 ACHTUNG: nach Pressemitteilungen und Kurzinfo auf der HP des BMBWF -siehe oben- ist wieder alles anders

15.01.2021:   pdf Erlass GZ 2021-0.014.088: Schulbetrieb ab 18.1.2021  

Für den Schulbetrieb vom 18. Jänner bis zum 24. Jänner 2021 gelten weiterhin die Regelungen der COVID-19-Schulverordnung 2020/21 (C-SchVO 2021/21) sowie des Erlasses BMBWF pdfGZ 2020-0.834.140, die seit 07. Jänner 2021 in Kraft sind.

Darüber hinaus werden die Bestimmungen betreffend Aufnahmsverfahren (Schülereinschreibung, Eignungsprüfungen) aktualisiert. Sämtliche Ergänzungen gegenüber dem oben zitierten Erlass sind zur besseren Nachvollziehbarkeit grau hinterlegt.

Nunmehr auch für Schülerinnen und Schüler  der Sekundarstufe I und der Polytechnischen Schulen:

Auch Schülerinnen und Schüler aus diesen Bereichen  können zur Leistungsfeststellung auch in Kleingruppen an die Schule geholt werden, wenn für diese ansonsten eine Beurteilung des Semesters nicht möglich ist.

Für Volksschulen, Mittelschulen, AHS-Unterstufen und Polytechnischen Schulen:

Bei der Vermittlung neuer Unterrichtsinhalte ist abzuwägen, welches Ausmaß an neuen Inhalten im Distance-Learning bewältigbar ist. Jene Lerninhalte, die wesentlich für den weiteren Kompetenzaufbau sind, sind dabei prioritär zu berücksichtigen.

ACHTUNG:  (Seite 12 dieser Beilage zu GZ 2021-0.014.088 - s.o.)

Wurden im ortsungebundenen Unterricht vom Schüler/von der Schülerin keine Leistungen erbracht, d.h. keine Arbeitsaufträge erfüllt, dann ist eine Beurteilung mit „Nicht genügend“ vorzunehmen.

Anmerkung LVEV: Inwieweit dies haltbar ist, insbesondere bei guten Schularbeitennoten, wird noch zu prüfen sein, bzw. es kann sich diese Aussage wohl höchstens auf den Bereich der Mitarbeit beziehen. 

Für den Bereich derVolksschule und der Mittelschule wäre dann allerdings zu prüfen, ob nicht Dienstpflichtverletzungen vorliegen, weil für diese Kinder ja der Schulbesuch angeordnet hätte werden müssen.


 18.1.2021 ACHTUNG: nach Pressemitteilungen und Kurzinfo auf der HP des BMBWF -siehe oben- ist wieder fast alles anders   

 Verordnungen fehlen noch

Aus dem Informationsschreiben vom 13.1.2021 an die Schulleitungen:

..Wie Bildungsminister Faßmann in der jüngsten Mail an Sie zur Vorstellung der Selbsttests bereits formuliert hat: Insbesondere Sie, die Sie den Schulalltag mit allen Beteiligten meistern, erwarten Planungssicherheit. Leider machen uns aktuelle Berichte über die neuartige Virusmutation aus Großbritannien einen „Strich durch die Rechnung“. Wir – ebenso wie der gesamte Corona-Krisenstab – können aktuell leider nicht länger als eine Woche im Voraus planen.

Hier die wichtigsten Infos zusammengefasst:

Schulbetrieb von 18.1.2021 bis 22.1.2021

Von Montag, 18.1.2021, bis einschließlich Freitag, 22.1.2021, werden die Schulen im selben Modus wie in dieser Woche weitergeführt.
D.h.: Für den Schulbetrieb gelten die Regelungen der COVID-19-Schul­ver­ordnung 2020/21 (C-SchVO 2021/21) sowie des Erlasses MBWF GZ 2020-0.834.140, die seit 07. Jänner 2021 in Kraft sind.

Schulbetrieb ab Montag, 25.1.2021

Ab Montag, dem 25.1.2021, wird es die Möglichkeit geben, an den Schulen mit einer Richtzahl von 50 Prozent Anwesenheit der Schüler/innen in Präsenz zu unterrichten. In Planung ist beispielsweise ein fixes Schichtbetriebsmodell für alle Volksschulen. (Sie erinnern sich vielleicht an die Diskussion unterschiedlicher Öffnungszeiten während des ersten Lockdowns.)
Alle Details dazu werden Ihnen kommende Woche übermittelt.

Wichtige Informationen zu den Selbsttests – Anlieferung am kommenden Wochenende an Ihren Standort   - siehe oben

Die Selbsttests werden wie avisiert am kommenden Wochenende an Ihre Schule geliefert.
WICHTIG! Wir schicken Ihnen diesen Freitag, 15.1.2021, an diese Mailadresse das Zeitfenster, in dem der Logistiker an Ihrem Standort sein wird. Es ist äußerst wichtig, dass eine Person in der Schule die Testkits vom Logistiker übernimmt und in einem Innenraum der Schule lagert. Die Testkits dürfen nicht bei Temperaturen unter 2 Grad gelagert werden.
Hotlines des Bildungsministeriums (0800 21 65 95) und der Bildungsdirektionen werden für Sie auch am kommenden Wochenende bei Fragen zur Verfügung stehen.
Sie können die Selbsttests bereits am Montag, 18.1. 2021, in Ihrer Schule mit jenen Schüler/inne/n durchführen, die das Betreuungsangebot nutzen bzw. den Volks- und Sonderschüler/innen die Testkits mit nach Hause geben.
Informationen zum Selbsttest

Auf der bereits kommunizierten Website www.bmbwf.gv.at/selbstest  sind nun auch alle Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte mehrsprachig zum Download bereit.

Eine zusätzliche Information für die Berufsschulen und die Land- und Forstwirtschaftlichen Schulen: Wir bitten Sie um Verständnis, dass Sie von dieser ersten Lieferung der Selbsttests noch nicht umfasst sind und ersuchen Sie, die in den Bundesländern angebotenen Teststraßen zu nützen. Eine größere Menge an Bestellungen war bei der ersten Tranche nicht möglich. Bei der zweiten Lieferung werden auch Sie für Ihre Schüler/innen die Testkits erhalten.

Mit besten Grüßen

Ihr Team Kommunikation

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Abteilung Kommunikation/Bürger/innenservice
Minoritenplatz 5, 1010 Wien
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.bmbwf.gv.at

 21.1.2021:  Die Schuleinschreibung ist eine gesetzliche Aufgabe und kann auch im Lockdown stattfinden. Die verordneten Termine haben weiterhin Geltung. (aus Information der BD Stmk, Geschäftszahl: IVMi1/517-2021

Termine werden sich verschieben.

 Aufnahmsverfahren   entnommen aus dem Erlass GZ 2021-0.014.088: siehe oben

Aufnahmsverfahrensverordnung siehe hier

4.1.Schülereinschreibung

 Die Schülereinschreibungen finden ab 18. Jänner 2021 zeitlich gestaffelt statt.
 Die Schulreifefeststellung ist bis spätestens vier Monate vor Ende des Unterrichtsjahres abzuschließen. Auch dabei gilt es, die strengen Hygienebestimmungen zu beachten.

4.2.Aufnahme in eine andere Schulart

 Die in der Aufnahmsverfahrensverordnung festgelegten Termine bleiben aufrecht.
 Eignungsprüfungen, die zur Aufnahme in bestimmte Schulen vorgesehen sind (z. B. Schulen mit Sport oder musischem Schwerpunkt, BAfEP/BASOP), finden unter Einhaltung strenger Hygienebestimmungen ab 18. Jänner 2021 statt


 Im Verordnungsweg (nicht per Erlass) darf BM Dr. Faßmann bestimmte Regelungen aus SchOG, SchUG und SchZG ändern >> hier 

Siehe auch: Regelmäßige Selbsttests

 Zum angesprochenen Erlass: siehe So geht es im Jänner weiter

siehe auch: Situation der Eltern mit schulpflichtigen Kindern

 

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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