Die heute dem Dachverband der Elternvereine an öffentlichen Pflichtschulen zugeschriebene Forderung nach Tests (statt Schule) gibt nicht die Position der Landesverbände wieder. aktualisiert: 6.1.2021
Der ORF berichtet heute- 5.1.2021
"Der Dachverband der Elternvereine an öffentlichen Pflichtschulen fordert wöchentliche CoV-Tests für Schüler und eine Impfpflicht für Lehrer, um eine Rückkehr in den Präsenzunterricht zu ermöglichen. Sprecherin Evelyn Kometter glaubt nicht mehr an das vom Bildungsministerium ausgegebene Ziel, am 18. Jänner wieder mit dem Präsenzunterricht zu beginnen. Die Woche bis zum 24. Jänner solle deshalb wenigstens dafür genutzt werden, die Schüler durchzutesten und Lehrer zu impfen."
Zahlreiche Landesverbände teilen diese Forderung nicht, welche -so die Bestätigung durch die namentlich genannte Vorsitzende- von ihr so NICHT erhoben wurde.
6.1.2021 siehe die von der Vorsitzenden des Dachverbandes übermittelte Klarstellung: Entgegnung bzw. Richtigstellung
6.1.2021 Uhrzeit 12:46 Der ORF stellt richtig:
Der Dachverband der Elternvereine an öffentlichen Pflichtschulen betonte in einer Aussendung erneut, dass er „wie angekündigt“ eine Rückkehr der Schüler am 18. Jänner erwartet. „Der Dachverband trat immer und tritt weiterhin für geregelten und kontinuierlichen Präsenzunterricht ein.“ Um diesen zu ermöglichen, fordert der Dachverband, dass Lehrern, die sich freiwillig impfen lassen wollen, der Impfstoff vorrangig zur Verfügung gestellt werden soll.
Immerhin seien diese zweifellos systemrelevantes Personal. Außerdem soll es wöchentliche Testungen der Schülerinnen und Schüler geben, Voraussetzung sei allerdings eine ausdrückliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
Debatte zur aktuellen Situation für Eltern mit schulpflichtigen Kindern
Eltern müssen laufend Entscheidungen treffen und abwägen zwischen Gefahren für die körperliche Gesundheit und etwaigen Schäden für Psyche oder Entwicklungsfortschritt ihrer Kinder: "Lasse ich mein Kind klettern lasse ich es alleine zur Schule gehen, darf es sich mit anderen treffen, etc. oder verhindere ich all dies und wende so vermeidbare Gefahren ab?" Die Pandemie bereitet zusätzliche Entscheidungsprobleme, da eine schwere Erkrankung grassiert, da es viele teils auch widersprüchliche Informationen gibt, manches noch nicht abschließend erforscht und vieles nicht in der "Macht des Einzelnen liegt.
Wenn nun ab 7. Jänner die Schulen wieder "offen" sein werden, aber nur für die, welche ihre Kinder hinschicken, so lastet wieder eine schwer wiegende Entscheidung auf den Eltern. Manchen fällt es vielleicht subjektiv leichter, weil sie berufsbedingt keine Wahl haben: Homeoffice für Tätige in Spitälern, Pflegeberufen, Lebensmittelverkauf, Müllabführ und vieles mehr ist schlichtweg nicht möglich, somit müssen die Kinder selbstverständlich weiterhin in ihre Einrichtungen (Kindergarten, Tageseltern, Schule) gehen. Dass dort dann mehr als "Aufbewahrung" zu passieren hat, wurde spätestens im ersten Lockdown im März eingesehen und auch entsprechend umfassend angeordnet.
Doch was ist nun mit Kindern, die aus anderen Gründen, einen Schulbesuch dringend brauchen? Ist es gewichtig genug, wenn das Kind zu Hause in Schwermut und Demotivation versinkt, wenn es die Arbeitsaufträge nicht ohne professionelle Unterstützung erfüllen kann, wenn die familiäre Situation ein erfolgreiches Lernen nicht ermöglichen kann? Die Antwort aus dem Bildungsministerium lautet: JA. Denn auch für diese Kinder ist es ausdrücklich erlaubt, die Schule zu besuchen. Das Bildungsministerium ging sogar soweit, dass Schulen verpflichtet wurden, bei bestehender Sorge, dass Kinder im Distance Learning nicht geeignet lernen können, den Schulbesuch für diese Kinder anzuordnen.
Eltern handeln also durchaus auch dann verantwortungsvoll, wenn sie ihre Kinder in die Schule schicken. Dass dort auch eine qualitätvolle Lernunterstützung passiert, ist auch seitens der Schulaufsicht zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
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