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Kontaktpersonenerhebung und Klassifizierung*

Die Kontaktpersonenerhebung und -klassifizierung werden von der für den Schulstandort zuständigen Gesundheitsbehörde durchgeführt, die Schulleitungen
haben diese dabei zu unterstützen (z. B. Bereitstellung Namenslisten, Kontaktdaten, Raumpläne, Sitzpläne etc.).


• Aufgrund des geringeren Übertragungsrisikos werden Schüler/innen bis zum Ende der 4. Schulstufe in den meisten Fällen von der Behörde auch bei allfällig engem Kontakt als Kontaktperson II festgelegt. Für diese Herabstufung auf Kontaktperson der Kategorie II ist eine Testung nicht notwendig.
• Bei einer Verkehrsbeschränkung von Kontaktpersonen der Kategorie II ist der Schulbesuch, inklusive der direkten An- und Abreise (auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln), zu ermöglichen. Einschränkungen betreffen in diesem Fall nur den „Freizeitbereich“ (z. B. Sportvereine, Pfadfinder, private Feiern).

siehe Seite 10  der Leitlinien

* Wie werde ich eine Kontaktperson?, Wer gilt als Kategorie 1-Kontaktperson? Was muss ich als Kontaktperson K1 beachten? Wer gilt als Kategorie 2–Kontaktperson?
Was muss ich als Kontaktperson K2 beachten?      pdf Info des BMSGPK v. 29.09. 2020

 

 

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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