letzte Aktualisierung: 2.November 2020: Bitte beachten Sie: Die jüngsten Informationen finden Sie unter News
Konzept und Strategie für die Wiederaufnahme des Regelbetriebes mit Vorsicht und Respekt vor der Dynamik einer ansteckenden Infektionskrankheit- einschließlich Hygiene- und Präventionshandbücher für Schulen und elemantarpädagogische Einrichtungen (Kindergärten,...) aktualisiert: 2.11.2020
22.Oktober 2020: Zwei Novellen der Covid-19-Maßnahmenverordnung wurden kundgemacht 3. COVID-19-MV-Novelle und 4. COVID-19-MV-Novelle
ab. 7. November Änderung betreffend die Art des Mund-Nasenschutzes
Der MNS muss eng anliegend sein: "eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung"
Ersatzweise, wenn medizinische Gründe vorliegen, darf eine nicht eng anliegende, aber den Mund- und Nasenbereich vollständig abdeckende mechanische Schutzvorrichtung getragen werden.
Schule im Herbst 2020
3.9.2020: COVID-19-Schulverordnung 2020/21 konsolidierte (tagesaktuelle) Fassung C-SchVO 2020/21
11.9.2020 Änderung der C-SchVO 2020/21 hier tritt am 14.9. in Kraft und wird dann in die konsolidierte Fassung-s.o.- eingearbeitet. Sie betrifft die
Allgemeinen Hygieneregelungen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie (Hygienebestimmungen) und zwar Ziffer 3. Atemhygiene und hier im speziellen das Tragen von MNS:
3.2 Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung (MNS)
An Schulen auf welche die Ampelphase Grün, Gelb oder Orange anzuwenden ist, müssen alle Personen im Schulgebäude außerhalb der Klassen- und Gruppenräume eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung tragen. Dies gilt während der Pausen für die gesamte Schulliegenschaft, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen sind Räumlichkeiten, die Lehrpersonen und Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Schulverwaltung vorbehalten sind, solange der Mindestabstand eingehalten werden kann. In der Ampelphase Rot müssen alle Personen, die sich in der Schule aufhalten einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Vom verpflichtenden Tragen des Mund-Nasen-Schutzes sind jene Schülerinnen und Schüler, welchen aufgrund ihrer Behinderung oder Beeinträchtigung das Tragen nachgewiesenermaßen nicht zugemutet werden kann, ausgenommen.
4.9.2020: „Schule im Herbst“ – zentrale Zusatzinformationen für die Schulen
Ein Konzept für einen erfolgreichen Start von Schulen und Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen Konzept 17.08.2020
Erlass - Geschäftszahl: 2020-0.520.556 Erlass inkl. Corona-Ampel 17.08.2020
22.09.2020: Corona-Ampel auf einen Blick- für Schulen Corona- Ampel Stmk. für KBBE
Beschreibung der Vorgangsweisen in verschiedenen Anwendungsbereichen
♦ verschiedene Alterstufen: <6J, 6-10-Jährige, 10-14 Jährige (in MS, AHS-Unterstufe, PTS, sonderpädagogischen Einrichtungen), ......
Ampel auf rot>>>> hier
2. November 2020: Betretungsverbot für Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in der Steiermark Landesgesetzblatt
2. November 2020:
"Der Erlass „Unterricht in der Sekundarstufe II (außer PTS) in der Ampelphase ORANGE“ mit der Geschäftszahl 2020-0.669.992 tritt bis auf die Punkte 2. und 3. (Maßgaben zum Präsenzunterricht von einzelnen Schulstufen, Klassen oder Gruppen; vollständiges Distance-Learning) mit diesem Schreiben außer Kraft."
Ampel auf orange (für Sekundarstufe 2 ohne PTS)>>>Geschäftszahl: 2020-0.669.992-BMBWF - bitte die Änderungen beachten (siehe oberhalb
♦ bestimmte Bereiche: Musikerziehung, Bewegung und Sport, Nachmittagsbetreuung, Schulveranstaltungen, schulbezogene Veranstaltungen, ....
Detailinformationen für Bewegung und Sport 4.9.2020
Detailinformation zu Musikerziehung und verwandten Unterrichtsgegenständen 4.9.2020
Festlegung der Ampelfarbe/-phase:
Festlegung der Ampelphasen erfolgt wöchentlich. hier
Einmal wöchentlich, jeden Donnerstag, berät die Corona-Kommission des Gesundheitsministeriums über die aktuell geltenden Ampelphasen. Der Gesundheitsminister bzw. die regionale Gesundheitsbehörde entscheiden dann darüber, ob eine Ampelfarbe für den Handel, den öffentlichen Verkehr usw. springt.
Parallel dazu erlässt die Bildungsbehörde die entsprechende Verordnung für den Schulbereich und die zuständige
Bildungsdirektion informiert die Schulen. BD Steiermark: Ampelstatus
Hygienerichtlinien 22.10.2020: Neuauflage der Richtlinien: 22.10.2020 Hygiene-, Präventions- und Verfahrensleitlinien
Hygiene- und Präventionshandbuch Schulen 17.08.2020
Hygiene- und Präventionshandbuch elementarpädagogische Einrichtungen 17.08.2020
♦Veranstaltungen an der Schule (z. B. Workshops mit externen Expertinnen und Experten, Lesungen, Besuche von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen, aber auch Maturafeiern),
♦Veranstaltungen der Schule an anderen Orten (z. B. Konzerte), Schulveranstaltungen (z. B. Exkursionen, Schikurse oder Sprachwochen),
♦Veranstaltungen der Schule, die in Online-Formaten abgewickelt werden.
siehe Schreiben des BMBWF "Detailinformation zu Veranstaltungen an bzw. von Schulen" vom 30.9.2020 Geschäftszahl: 2020-0.625.819
Inhalt:
Rechtsgrundlagen und Rundschreiben, Stornierung von Schulveranstaltungen, Die Corona-Ampel: Was gilt bei Veranstaltungen an der Schule bzw. an einem anderen Zielort?, Durchführung einer Risikoanalyse, Einladung externer Personen an die Schule, Lehrausgänge und Exkursionen, Konzerte/Musicals/Theateraufführungen o. Ä. an einer Schule bzw. in angemieteten Räumlichkeiten, Mehrtägige Veranstaltungen im Inland (bewegungs- und sportbezogene Schulveranstaltungen wie Schikurse und Sommersportwochen, Projekttage, Wienwoche etc.)Mehrtägige Veranstaltungen im Ausland (z. B. Sprachreisen)Wettbewerbe, Wettkämpfe und OlympiadenTage der offenen Tür,MaturabälleErgänzende Klarstellung zur Detailinformation des BMBWF vom 9.10.2020 Geschäftszahl: 2020-0.654.365
Inhalt:
Die Corona-Ampel: Was gilt bei Veranstaltungen an einem anderen Zielort?Unterricht im FreienElternsprechtage
Archiv: Schule im Zeichen von Corona - Sommersemester 2020 >>>> Archiv 2020