Singen in der Gruppe ab 3.6. wieder erlaubt
Bewegungs- und Sportangebote können schulautonom in Ergänzung zum bestehenden Stundenplan angeboten werden.
Lockerung der COVID-19 Bestimmungen an Schulen Information des bmbwf vom 30.5.2020 mit der auch die entsprechenden Bestimmungen aus vorhergehenden Informationsschreiben und Erlässen des BMBWF für gegenstandslos erklärt sind - Verordnungen folgen.