Fernlehre- Leitlinien des BMBWF
Die Schulleitungen organisieren bei Bedarf ein Übergabe-/Ablagesystem im Eingangsbereich, das die Abholung von Aufträgen und die Abgabe von Aufgaben für mehrere Tage ermöglicht.
Die Lehrer/innen stellen jedenfalls Arbeitsmaterialien für ihre Schüler/innen bereit; dabei stellen sie sicher, dass diese in Anspruch und Umfang angemessen sind.
Die Klassenvorstände bzw. Klassenlehrer/innen halten die Kommunikation mit Erziehungsberechtigten bzw. den Schülerinnen und Schülern aufrecht. Dabei ist besonders
auf leistungsschwächere Schüler/innen Rücksicht zu nehmen und diesen vermehrt individuelle Betreuung zukommen zu lassen.
Sprechstunde
Die Lehrer/innen stehen für pädagogische Fragen zur Verfügung, die den Unterricht/die Betreuung betreffen (z. B. Sprechstunde per E-Mail)
WhatsApp und andere Apps für Soziale Netze nicht für den schulischen Einsatz - siehe News vom 28.05.2019
Achtung: Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass sich Apps für Soziale Netze (WhatsApp, Signal, Instagram etc.) abseits von datenschutzrelevanten Fragen auch aus pädagogischdidaktischen Gründen nicht für den schulischen Einsatz eignen.
Bitte verzichten Sie daher darauf, Übungsblätter oder andere Lernmaterialen über diesen Kanal zu übermitteln.
Diese Apps sollten – wenn überhaupt – nur zur niederschwelligen Kommunikation genutzt werden, um z. B. in Kontakt mit den Eltern zu bleiben, nicht jedoch für andere schulische Zwecke.
Leitlinien für die Fernlehre - BMBWF 26.03.2020