Kontaktaufnahme mit Schülerinnen/Schülern, die bisher nicht erreicht wurden Aktualisiert: 1.April 2020
Schon im ersten Erlass des BMBWF an die Schulleitungen wurde den Lehrkräften der Auftrag erteilt, sich um die Schülerinnen und Schüler die zu Hause sind, zu kümmern.
"Die Schulleitung teilt die Lehrpersonen zur unterrichtlichen Betreuung der zu Hause befindlichen Schüler/innen ein,"
"Die Lehrkräfte ....tragen dafür Sorge, dass Schülerinnen und Schüler die Arbeitsaufträge möglichst erfüllen....."
Die Tätigkeit der Lehrkräfte darf sich daher nicht darin erschöpfen, erreichbar zu sein.
"Tragen Sorge" sowie der Auftrag "unterrichtliche Betreuung der zu Hause befindlichen Schüler/innen" überträgt den Lehrkräften auch eine Verantwortung dafür, dass kein Kind -weil sich selbst überlassen oder zu Hause nicht angeleitet werden kann- über Wochen ohne adäquate Übung und Vertiefung zu Hause verbringt.
Entsprechende Aufzeichnungen der Lehrkräfte über ihre Maßnahmen bzw. Tätigkeiten sind verbindlich zu erstellen.
(19.03.2020) - BMBWF
Lehrpersonen haben während des Überbrückungsprozesses die Lernprozesse ihrer Schüler/innen über unterschiedliche digitale Medien bestmöglich zu begleiten. In diesem Zusammenhang sind – wie im Unterricht an der Schule auch – geeignete Aufzeichnungen über die erteilten Arbeitsaufträge und die erzielten Lernleistungen der Schüler/innen zu führen.
BeratungslehrerInnen, IKL-Lehrpersonal, Lehrkräfte für den muttersprachlichen Unterricht, SonderpädagogInnen etc. sind hier einzubeziehen und in der Pflicht.
31.03.: BM Faßmann legt fest:
"Alle Schülerinnen und Schüler, die Probleme vorweisen, sollen ausnahmslos kontaktiert werden. Die vom Bundesministerium bereit gestellten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter werden angewiesen, mit jenen Schülerinnen und Schülern Kontakt aufzunehmen, die
a. Probleme mit der aktuellen Situation vorweisen
b. seit Beginn des Notbetriebs von ihren Schulen nicht mehr erreicht werden konnten"
siehe auch: Unterstützungssysteme an und für Schulen
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