Der Grundsatz der Schulgeldfreiheit verbietet, die Eltern zur Bezahlung von Kosten heranzuziehen, die für die Unterrichtserteilung im Rahmen des stundenplanmäßigen Unterrichts anfallen. Dh.: weder Honorarkosten noch Eintrittsgelder dürfen den Eltern abverlangt werden, wenn diese im Rahmen des Unterrichts anfallen.
siehe auch Thema: Schulgeldfreiheit
Siehe auch: Externe Experten an Schulen – Wer zahlt? >>> Österr. Gemeindebund