Erleichterungen für steirische Pflichtschulen- Kundmachung am 15.Juli 2019 erfolgt
Teilrechtsfähigkeit für Aktivitäten im Schulbetrieb
Die seit März 2017 bestehende Möglichkeit der Teilrechtsfähigkeit verbunden mit dem Recht, ein Schulkonto zu führen -siehe unsere Homepage Archiv 2017: schulkonto-teilrechtsfaehigkeit-fuer-pflichtschulen soll wurde nunmehr um § 53b erweitert werden:
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