Die Bildungsregionen und ihre Aufgaben
laut Geschäftseinteilung der Bildungsdirektion sind:
Qualitätsmanagement
Umfasst die pädagogische Vorsteuerung der Bildungsregionen und Schul(cluster).
Steuerung der Implementierung von zentralen Entwicklungs‐ und Reformvorhaben;
Mitwirkung in sämtlichen Planungs‐ und Steuerungsangelegenheiten der Bildungsdirektion,
die pädagogischer Expertise bedürfen (insbesondere Bewirtschaftung der Lehrpersonalressourcen gem. § 5 Abs. 4 BD-EG);
Gesamtsteuerung von Fördermaßnahmen inkl. sonder‐ und inklusionspädagogischer Maßnahmen;
Feinsteuerung der Ressourcen in der Bildungsregion;
Aufbau eines adäquaten regionalen Bildungsangebots und optimale Abstimmung dieser Angebote in der Region aufeinander¸
Förderung der Zusammenarbeit aller Schulen/Schulcluster in der Bildungsregion zur Identifizierung und Nutzung struktureller, pädagogischer und organisatorischer Potenziale;
Förderung der Zusammenarbeit zwischen Schulen und regionalem Umfeld; Evidenzbasierte Steuerung der individuellen und regionalen Schulentwicklung durch Erstellen von regionalen Entwicklungsplänen (SQA/QIBB);
Periodische Bilanz‐ und Zielvereinbarungsgespräche auf Basis der von den Schulleitungen erstellten und vorgelegten Entwicklungspläne;
Pädagogische Beratung, Begleitung und Unterstützung von Schulleitungen in Fragen der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung;
<siehe: Beratung an und für Schulen-EB April2016>
Pädagogische Beratung, Begleitung und Unterstützung bei der Bildung von Clustern/Campusmodellen, bei Schulzusammenlegungen etc.;
Veranlassung und Koordination der Unterstützung von Schulen mit Qualitätsproblemen unter Rückgriff auf externe BeraterInnen (PH, EBIS‐BeraterInnen, etc.);
Fachaufsicht und laufendes Qualitätscontrolling im Rahmen des regionalen Qualitätsmanagements anhand bereitgestellter externer Daten (BIST, SRDP, etc.) sowie Daten aus der Selbstevaluation von Schulen und anderer Informationen (Beschwerden...);
Strategische Personalführung und –entwicklung im Bereich der Schulleitungen mit dem Ziel, die SchulleiterInnen zur Bewältigung ihrer Führungs‐ und Steuerungsaufgaben am Standort zu ermächtigen und zu stärken;
Feststellen des Bedarfs zur Entwicklungsbegleitung von Schulen und zur Professionalisierung von PädagogInnen auf regionaler Ebene und Anregung zur Schaffung von entsprechenden Angeboten; Krisen‐ und Beschwerdemanagement im Eskalationsfall;
Bereitstellung, Koordination und Betreuung sonder‐ und inklusionspädagogischer Maßnahmen
Umfasst die Beratung und Steuerung im Bereich des pädagogischen Unterstützungspersonals Bereitstellung von Fachexpertise im Bereich der Fallführung für Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik.
Mitwirkung in der Erarbeitung von evidenzbasierten Entscheidungsgrundlagen für die Abteilungsleitung in der Bildungsregion (regionales Bildungsmonitoring).
Unterstützung der regionalen Umsetzung bildungspolitischer Reformprojekte mit Schwerpunkt des Fachbereichs sowie einschlägiger Querschnittsmaterien im Bereich Inklusion /Diversität/Sonderpädagogik.
Begleitung von Schulen und Ansprechpartner/in für Cluster‐ und Schulleitungen in allen Fragen der Inklusion/Diversität/Sonderpädagogik.
Bundesgesetzliche Grundlage dafür ist das
Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz – BD-EG *
im Speziellen:
§ 6: Qualitätsmanagement, Schulaufsicht
siehe auch Elternbriefe September 2019 und Dezember 2019