Menu
Menu

Dem § 10 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Schülerinnen und Schüler, bei welchen ein möglicher Verdachtsfall auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt, sind bis zur gesundheitsbehördlichen Entscheidung gerechtfertigt vom Unterricht abwesend. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler, bei der oder dem ein möglicher Verdachtsfall vorliegt, sich in der Schule befindet, so ist eine Schülerin oder ein Schüler, dem oder der gegenüber Aufsichtspflicht besteht, unter Wahrung der Hygiene- und Distanzbedingungen zu beaufsichtigen, bis entweder eine Entscheidung der Gesundheitsbehörde vorliegt, bis sie oder er von Erziehungsberechtigten oder von einer von diesen bevollmächtigen Person abgeholt wird, oder der Schultag der Klasse, der die Schülerin oder der Schüler angehört, endet. Die Schulleitung hat unverzüglich entweder Anzeige bei der zuständigen Gesundheitsbehörde zu erstatten oder die mit der Gesundheitsbehörde abgestimmten Datenübermittlungen vorzunehmen und im Falle von Minderjährigkeit die Erziehungsberechtigten zu informieren. Die Schulleitung hat die getroffenen Entscheidungen und gesetzten Maßnahmen jeweils mit Uhrzeit zu dokumentieren und festzuhalten, welche Personen Kontakt mit der betroffenen Person hatten sowie welche Art des Kontaktes stattgefunden hat (zB durch Klassenlisten, Lehrkräftelisten und Stunden-, Sitz- und Raumpläne).“

aus Novelle der C-SchVO 2021/22  BGBl. II Nr. 434/2021

Bitte beachten Sie die neuen Vorgangsweisen ab 22.November 2021:

Bundesregelung siehe hier

Regelung - Steiermark  >>> hier

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Österreichisches Jugendrotkreuz

Jugendrotkreuz

Unterstützung Schulsportwochen

Sportwochen 100er

Nächste Veranstaltungen

Sep
19

19.09.2024 18:30 - 20:00

Karmeliterplatz 2, 8010 Graz

Okt
2

02.10.2024 18:30 - 20:00

Karmeliterplatz 2, 8010 Graz

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark

LaReg A6

land steiermark

Jugendwegweiser

Wegweiser blau wei jww2

Hotline für Schule und Eltern

Gemeinsam stark für Kinder

GemeinsamstarkfuerKinder

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Bildung wirkt

Erwachsenenbildung