29.03.2022: Quarantäneregeln & Rückkehr an die Schule nach positiver Testung - Verkehrsbeschränkung (siehe jedoch ganz oben >>8.4.2022)
Den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums folgend hat das Land Steiermark neue Regeln betreffend die Absonderung von mit COVID-19 infizierten Personen in Kraft gesetzt. Diese betreffen sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrpersonen.
Wesentliche Neuerung:
Die Absonderung endet nach zehn Tagen automatisch,
ein Freitesten ist derzeit nicht möglich.
ABER: durch Anruf bei einer Hotline des Landes bzw. E-Mail.
5 Tage nach der Absonderung ist (im Fall von Symptomfreiheit in den vorangegangenen 48 Stunden) eine Umwandlung der Absondeung in eine Verkehrsbeschränkung möglich.
Diese Verkehrsbeschränkung ersetzt dann die Quarantäne bis zum im Bescheid festgelegten Ende.
Verkehrsbeschränkte Personen dürfen die Schule besuchen und auch öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Unterrichtserteilung ist erlaubt.
Verkehrsbeschränkte Personen müssen als besondere Auflage eine sehr strenge Maskenpflicht einhalten.
Eine verkehrsbeschränkte Person darf sich zu keiner Zeit ohne Maske mit anderen Personen ohne Maske in einem geschlossenen Raum aufhalten.
Näheres: Erlass der BD Stmk. vom 29.03.2022 Geschäftszahl: IVMi1/665-2022