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Der Ergänzungsunterricht betrifft die Volksschulen, Sonderschulen, Mittelschulen, Polytechnischen Schulen und die AHS-Unterstufe.

Das Angebot ist für alle Seiten freiwillig und soll dabei helfen, Versäumtes nachzuholen.

Außerdem stellt es auch ein Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler dar, deren Eltern dies brauchen. Dieser Aspekt hat angesichts der kurzfristigen Verschiebung der Semesterferien in der Steiermark einen höheren Stellenwert als in anderen Bundesländern.

 Der Unterricht findet grundsätzlich für Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler am eigenen Schulstandort statt. Es ist aber zulässig, dass sich benachbarte Schulen zusammenschließen und den Ergänzungsunterricht schul- und schulartenübergreifend anbieten. Dies ist ausdrücklich nur möglich, wenn die Schulleitungen und freiwillig unterrichtenden Lehrpersonen einverstanden sind!


 Der Ergänzungsunterricht wird grundsätzlich durch Lehrpersonen gehalten, die sich freiwillig dazu bereit erklären. Eine Meldung gilt nur für Unterricht an der eigenen Schule; wenn es ein gemeinsames Angebot mehrerer Schulen gibt nur für dieses. Es wird keine zentrale Zuteilung von Lehrpersonen an andere Schulen durch die Bildungsdirektion geben.

 Die Anwesenheit der Schulleitung wird nicht gesondert abgegolten, sehr wohl aber allfällig von der Schulleitung gehaltene Stunden. Ist die Schulleitung nicht anwesend, muss eine der unterrichtenden Lehrpersonen als vertretungsweise Ansprechperson während der Unterrichtszeit genannt werden.


 Der Ergänzungsunterricht soll von Montag, 8., bis Freitag, 12. Februar 2021, jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr (bzw. vier Unterrichtsstunden) dauern.

Dies ist der österreichweite Regelfall.

nur in der Steiermark und Oberösterreich -

Bei Bedarf ist – nur in der Steiermark und Oberösterreich - eine Ausdehnung auf sechs Unterrichtsstunden bzw. bis 14:00 Uhr, in besonderen Fällen auch bis 16:00 Uhr möglich. 

Nachmittagsbetreuung

In ganztägigen Schulformen kann nach dem Unterricht auch eine Betreuung (frühestens ab 12:00 Uhr bzw. nach der vierten Stunde) angeboten werden. Der Betreuungsteil ist dann allerdings vom Schulerhalter zu finanzieren (wie Freizeitteil der GTS).

Voraussetzung für die Durchführung

Voraussetzung für die Durchführung ist eine Mindestzahl von 8 Schülerinnen und Schülern an zumindest einem Tag der Woche. Es ist möglich, den Unterricht nur tageweise zu besuchen oder anzubieten.

Bei geringfügigen Unterschreitungen an einzelnen Tagen ist Ergänzungsunterricht dennoch möglich, sofern wenigstens an einem Tag mindestens acht Kinder angemeldet
sind.

Grnuppengröße

 Die Mindestgröße einer Gruppe beträgt acht Personen. Es gibt keine vorgeschriebene Teilungszahl oder Maximalgröße. Die Bildungsdirektion für Steiermark empfiehlt jedoch, Gruppen mit mehr als 15 Schülerinnen und Schülern nur dort einzurichten, wo die räumlichen und sonstigen Rahmenbedingungen die Einhaltung der für die weiterhin geltende Schulampelphase „rot“ vorgesehenen Hygienebestimmungen ermöglichen.

 

 

 

Geltungsbereich der Inhalte

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