Die "schulautonomen Tage" im Schuljahr 2023/24 gestalten sich wie folgt:
Für die dem Steiermärkischen Schulzeit-Ausführungsgesetz unterliegenden Pflichtschulen gilt:
Da der 26. Oktober 2023 auf einen Donnerstag (und somit weder auf einen Sonntag, noch einen Samstag bzw. Montag) fällt, stehen im kommenden Schuljahr drei schulautonome Tage zur Verfügung, die wie gewohnt mittels Schulforumsbeschluss festgelegt werden können.
Aufgrund des Steiermärkischen Schulzeit-Ausführungsgesetzes gilt bei Herbstferien:
Die Tage vom 27. Oktober bis 31. Oktober sind gesetzlich schulfrei (Herbstferien),
Die Dienstage nach Ostern und nach Pfingsten sind Schultage.
Der Landesfeiertag, der Allerseelentag und die Freitage nach Christi Himmelfahrt und Fronleichnam sind gesetzlich schulfrei.
Für Schulen, die "nur" dem (Bundes-)Schulzeitgesetz unterliegen, gilt bei Herbstferien:
Da der 26. Oktober 2023 auf einen Donnerstag fällt, stehen diesen Schulen vier schulautonome Tage zur Verfügung, die wie gewohnt mittels Beschluss des Schulgremiums festgelegt werden können.
Die Tage vom 27. Oktober bis 31. Oktober sind gesetzlich schulfrei (Herbstferien),
Die Dienstage nach Ostern und nach Pfingsten sind Schultage.
Der Landesfeiertag und der Allerseelentag sind gesetzlich schulfrei.
ABER: die Freitage nach Christi Himmelfahrt und Fronleichnam sind Schultage, außer sie werden schulfrei erklärt
Die Regelung zu den schulautonomen Tagen ist eine Kann-Bestimmung. Es besteht daher keine Verpflichtung schulautonome Tage in Anspruch zu nehmen, oder das Höchstmaß auszuschöpfen.
siehe auch: Schulautonome Tage frühzeitug festlegen