Für Eltern ist es wichtig, dass "außertourlich" schulfreie Tage frühzeitig bekannt gegeben werden. Schulforum bzw. SGA dürfen die Schulfreierklärung von Tagen nicht nur für das aktuell laufende Schuljahr, sondern auch für ein folgendes, festlegen.
Für die Einführung der Herbstferien vom 27. Oktober bis einschließlich 31. Oktober wurden Tage herangezogen, die davor schulfreie Tage waren. Abhängig davon, auf welchen Wochentag der 26. Oktober fällt, wurde die Anzahl jener Tage bestimmt, die "aus Anlässen des schulischen oder sonstigen öffentlichen Lebens" durch das Schulforum bzw. den Schulgemeinschaftsausschuss für schulfrei erklärt werden kann.
Durch den "Gestaltungsspielraum" für die Landesgesetzgebung gibt es Unterschiede zwischen Schulen, die vom Stmk. Schulzeit-Ausführungsgesetz erfasst sind (= Allgemeinbildende Pflichtschulen) und den anderen Schulen.
Die Bildungsdirektion Steiermark hat daher die Direktionen der Allgemeinbildenden Pflichtschulen in der Steiermark über die rechtliche Situation für das Schuljahr 2021/22 informiert.
Geschäftszahl: ISchu6/43-2021 Information der Bildungsdirektion Steiermark an die Direktionen der Allgemeinbildenden Pflichtschulen in der Steiermark über "Schulautonome Tage und Herbstferien im Schuljahr 2021/22"
Landesgesetz: Stmk. Schulzeit-Ausführungsgesetz § 2 i.d.g.F. >>> hier
Bundesgesetz: Schulzeitgesetz § 2 i.d.g.F. >>> hier
Bundesgesetz - Grundsätze (rechtlicher Rahmen) für die Ausführungsgesetzgebung: § 8 i.d.g.F. >>>> hier
siehe auch:
Herbstferien Archiv 2019
Schulautonome Tage (frühzeitig) Archiv 2017