Wegen der hohen Belastungen für Eltern ermöglichen BMKÖS, BMBWF und WKÖ eine zusätzliche Förderung von bewegungs- und sportbezogenen Schulveranstaltungen im Sommersemester 2023 durch die Servicestelle Schulsportwochen.
Da Bewegungs- und sportbezogene Schulveranstaltungen (Schulsportwochen) Schülerinnen und Schüler für mehr Bewegung begeistern können, und ihre Gesundheit fördern sowie geeignet sind, den sozialen Zusammenhalt zu stärken, haben (WKÖ) und Sport Austria die Unterstützungsmaßnahmen zur Durchführung von Schulsportwochen ausgebaut.
Jetzt auch individuelle Unterstützing möglich: die Servicestelle Schulsportwochen bietet im Sommersemester 2023 eine finanzielle Fördermöglichkeit für sozioökonomisch benachteiligte Schülerinnen und Schüler in der Höhe von max. € 100,- je Schülerin/Schüler an.
Ziel: möglichst alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse sollen an geplanten bewegungs- und sportbezogenen Schulveranstaltungen mit mindestens vier Übernachtungen teilnehmen.
Die Servicestelle Schulsportwochen agiert dabei als Antrags- und Abwicklungsstelle.
Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte können einen Antrag stellen, egal ob die Kinder eine Bundesschule oder Schulen besuchen, die niicht direkt dem Bund unterstehen:
Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer
Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer können Erziehungsberechtige bzw. eigenberechtigte Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und privaten Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung nach dem Schulorganisationsgesetz, dem land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz sowie dem Forstgesetz, an allen land- und fortwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen sowie Privatschulen mit eigenem Organisationsstatut sein.
Abrufen des Unterstützungsantrags auf der Webseite https://www.sportwochen.org :
Sämtliche Fragen zum „One-Stop-Shop“ bzw. Fragen zur finanziellen Förderung von Sportwochen durch die Servicestelle Schulsportwochen sind an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (Tel: +43 1 8908859) zu richten.
weitere Informationen siehe Rundschreiben des BMBWF Nr. 7/2023