29.08.2022. COVID-19-Schulverordnung 2022/23 , gesamthafter Variantenplan der Bundesregierung und Rundschreiben zur Sicheren Schule erschienen.
Der Varianteenolan wurde federführend vom Gesundheitsministerium unter Beiziehung aller Ressorts ausgearbeitet. Für den Schulbereich gilt das Ziel, die Maßnahmen in Einklang mit jenen zu setzen, die in anderen öffentlichen Bereichen gelten.
Sichere Schule – Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23 >> Rundschreiben des BMBWF GZ 2022-0.612.216
Eingangsphase mit freiwilligem Testangebot am Schuljahresbeginn
Die Schülerinnen und Schüler sollten nach Möglichkeit am ersten Schultag bereits mit einem gültigen (PCR)-Test an die Schule kommen.
Darüber hinaus werden in der ersten Schulwoche am Montag, Dienstag und Mittwoch an allen Schulen Antigentests angeboten, die von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Verwaltungspersonal freiwillig genutzt werden können. Bei Schülerinnen und Schülern unter 14 Jahren ist auch bei freiwilliger Teilnahme eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigen erforderlich.
Für die zweite Schulwoche erhalten alle Schülerinnen und Schüler die das möchten, drei Antigen-Schnelltest für die Verwendung zu Hause, damit sie sich z.B. Sonntagabend oder Montag Früh testen können.
Positives Testergebnis - und dann?
Mit dem 1. August 2022 wurde die Pflicht zur Absonderung bei einer Infektion mit SARS-CoV-2, sofern diese absolut symptomfrei verläuft aufgehobenn und durch eine grundsätzlich zehntägige Verkehrsbeschränkung ersetzt. COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung - COVID-19-VbV
Dies bedeutet eine durchgängige Verpflichtung zum Tragen einer FFP-2 Maske beim Kontakt mit anderen Personen.
Regelungen für die einzelnen Schulstufen::
Volksschule:
Für Schüler/innen der Primarstufe, für die ein positives Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorliegt, gilt – egal ob sie Symptome zeigen oder nicht – ein generelles Betretungsverbot der Schule, da
davon ausgegangen wird, dass Kinder in diesem Alter eine Maske nicht während der gesamten Unterrichtsdauer korrekt tragen können.
Das Betretungsverbot gilt in der Primarstufe auch für externe Personen. Ausgenommen davon sind Begleitpersonen für Minderjährige.
AB Sekundarstufe 1
Für Schüler/innen ab der Sekundarstufe I, für Lehr- und Verwaltungspersonal sowie für externe Personen, die ein positives Testergebnis auf SARS-CoV-2 haben, jedoch symptomfrei und deshalb nicht krank gemeldet sind, gilt die Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske
• im gesamten Schulgebäude sowie
• im Freien, wenn kein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen gehalten werden kann.
An der Schule ist ein Raum für (Masken-)Pausen zur Verfügung zu stellen. Nur in diesem Raum darf die FFP2-Maske abgenommen werden.
Schülerinnen und Schülern kann das stundenweise Fernbleiben aus begründetem Anlass bzw. wichtigen Gründen genehmigt werden, wenn das Tragen der FFP2- Maske ansonsten unzumutbar lange ununterbrochen notwendig wäre.
Eine vorzeitige Aufhebung der Verkehrsbeschränkung ist ab dem fünften Tag möglich. Dazu muss eine Freitestung mittels PCR-Test (negativ oder CT-Wert ≥30) erfolgen.
Treten Symptome auf (Husten, Heiserkeit etc.), so haben sie sich wie bisher krank zu melden, zu Hause zu bleiben und eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. Für Landesbedienstete können
abweichende Regelungen im jeweiligen Bundesland gelten.
Variantenmanagementplan der Bundesregierung - beschlossen am 27.07.2022 im Ministerrat > VMP konsolidierte Fassung-Bundeskanzleramt:>> VMP
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15.3. Maßnahmen
Szenarienunabhängige Maßnahmen
• Regelschulbetrieb unter Berücksichtigung des Hygiene- und Präventionskonzepts am jeweiligen Standort (beispielsweise regelmäßiges Lüften)
Szenarien 1 und 2
• keine flächendeckende PCR-Testung
• Anlassbezogene Testung mit AntigenSchnelltests (beispielsweise bei Erkrankung eines:einer Schüler:in während des Unterrichts)
• Anlassbezogene, zeitlich befristete Anordnung von Maskenpflicht am Schulstandort
Übergang Richtung Szenario 3:
• Verpflichtende PCR-Testung aller Schüler:innen, Lehrkräfte sowie Verwaltungsbediensteten (ein Test pro Woche)
Szenario 3
• Maskenpflicht für alle außerhalb des Klassenraums
• Verpflichtende PCR-Testung aller Schüler:innen, Lehrkräfte sowie Verwaltungsbediensteten
• anlassbezogen, zeitlich befristete Anordnung von Maskenpflicht auch im Klassenraum (Sekundarstufe 1 und 2)
• Möglichkeit zum Fernbleiben vom Unterricht für vulnerable Kinder/Jugendliche bei Vorlage eines fachärztlichen Attests
• Risikobewertung bezüglich der Durchführung von Schulveranstaltungen (beispielsweise Schiwoche, Sprachreise, Wandertag) und autonome Entscheidung am Standort
Szenario 4
• In der Oberstufe (FFP2-)Maskenpflicht und in der Unterstufe (MNS-)Maskenpflicht auch im Klassenraum
• Aussetzen von mehrtägigen Schulveranstaltungen mit Übernachtungen
Beschreibung der Szenarien - siehe Seite 10ff