Viele Eltern sahen und sehen sich außer Stande, bei der Auswahl der Schulbuchtitel mitzureden.
ABER: Jetzt geht es nicht nur um die Wahl der Titel.
JETZT geht es darum, ob die Kinder auch "echte" Bücher in die Hand bekommen, oder sie ständig vor dem Computer sitzen müssen.
DAHER: Sorgen Sie dafür, dass sie mitentscheiden können!
Wer darf mitentscheiden?
"Es wird darauf ausdrücklich hingewiesen, dass die Elternvertretung und ab der 9. Schulstufe die Schülervertretung ein Mitbestimmungsrecht auf Mitentscheidung bei der Festlegung von Unterrichtsmitteln (§ 58 Abs. 2 Z 2 lit. c und § 61 Abs. 2 Z 2 lit. c des Schulunterrichtsgesetzes) haben." (RS 6/2022)