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Anordnung von ortsungebundenem Unterricht im beschleunigten Verfahren

Nachdem uns derzeit täglich mehrere diesbezügliche Emails erreichen, wird weiters klargestellt:
Schulleitungen sind NICHT befugt, Klassen eigenmächtig ins Distance Learning zu schicken.

Auch dannnicht, wenn die Maßnahme offensichtlich erforderlich ist.

Sollten in einer Klasse binnen drei Schultagen(es zählt der Tag der Testung) zwei oder mehr PCR-bestätigte COVID-19-Fälle auftreten, muss der zuständige SQM kontaktiert werden.

Der ortsungebundene Unterricht muss, wo immer er erforderlich ist, durch die Bildungsdirektion angeordnet werden. Siehe auch IVMi1/623-2021 vom 26. November 2021.

Bis auf Widerruf (bzw. bis der zweite PCR-Test pro Woche etabliert ist und funktioniert) gilt gemäß der

Aussendung von „Kommunikation“ vom vergangenen Freitag, dass auch eine Häufung positiver Antigentests eine Anordnung ortsungebundenen Unterrichts möglich macht.

 

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