Für den Ninjapass sind nur drei Aufkleber pro Woche vorgesehen. aktualisiert: 3.2.2022
siehe: Corona-Testpass als Testnachweis für alle Schülerinnen und Schüler
Zusätzliche Testungen (zB wenn aufgrund eines positiven Falles in der Klasse jeden Tag ein Antigentest durchgeführt wird) dienen der eigenen Sicherheit, bleiben im Pass aber unberücksichtigt, weil sie auf die interne und externe Geltung als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefährdung keine Auswirkung haben.
Corona-Testpass gilt auch am Wochenende:
siehe: ab 4. März 2022: COVID-19-Basismaßnahmenverordnung –COVID-19-BMV < 23.März 2022: 1. Novelle zur COVID-19-BMV BGBl. II Nr. 121/2022 > Covid-19-BMV i.d.g.F.
§ 2 Abs. 2 Als Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr im Sinne dieser Verordnung gilt ein:
Ziffer 7. Nachweis gemäß § 4 Z 1 der COVID-19-Schulverordnung 2021/22 (C-SchVO 2021/22), BGBl. II Nr. 374/2021, (Corona-Testpass) oder ein Nachweis, der die Anforderungen des § 5 Abs. 1a C-SchVO 2021/22 erfüllt, sofern es sich um Personen im schulpflichtigen Alter handelt, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben. Sofern die Testintervalle gemäß § 5 Abs. 1a C-SchVO 2021/22 eingehalten werden, gilt dies auch am sechsten und siebenten Tag nach der ersten Testung.
Wichtige Info zu den neuen Corona-Testpässen:
Gemäß dem unterschiedlichen Start der Semesterferien in den Bundesländern haben wir den neuen Corona-Testpass in drei Varianten erstellen lassen. Leider sind bei der Konfektionierung der 1,5 Millionen Testpässe Fehler passiert: Einige Testpässe wurden leider in falsche Bundesländer zugestellt und es besteht die Möglichkeit, dass in Ihren neuen Testpässen die Woche der Semesterferien falsch angeführt ist. Sollten Sie von dem Fehler betroffen sein, so bitten wir Sie, das Datum dieser Woche händisch auszubessern.