Der Besuch der Sommerschule und die öffentliche Anreise sind kostenlos.
Weiterlesen: Sommerschule 2026 - jetzt in der Schule anmelden
Die Ausgabe Mai 2026 ist in Druck und wird demnächst versandt. Vorabdruck >>
Die Elternvertretung und ab der 9. Schulstufe auch die Schülervertretung haben ein Recht auf Mitentscheidung bei der Festlegung von Unterrichtsmitteln.
Weiterlesen: Schulbuchaktion - Beschluss des Schulforums erforderlich
Digitale Rolle rückwärts in Schweden
Weiterlesen: Kritische Anmerkungen zur "Digitalisierung des Unterrichts"
bezeichnet KI-Systeme, die eigenständig neue Inhalte wie Texte, Bilder, Audio, Videos oder Code erzeugen.
Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten kann der “errechnete Geburtstermin” oder der “Geburtstermin laut Ultraschall” herangezogen werden.
Weiterlesen: MutterKindPass, Schulpflicht, Kindergartenbesuch
"Im Zuge der Schülereinschreibung ist auch die Schulreife eines Kindes zu prüfen und eine schriftliche Entscheidung darüber zu treffen, ob es die Schulreife besitzt oder nicht besitzt."
Basis für die konkrete Gestaltung von Schul- bzw. Unterrichtstagen liefert das Schulzeitgesetz.
Weiterlesen: Beginn des Unterrichts, Stundeneinteilung, Pausen
Das Angebot an Video- und Telefondolmetschungen in 61 Sprachen steht weiterhin bundesweit allen Schularten rund um die Uhr kostenlos zur Verfügung.
Weiterlesen: Video- und Telefondolmetschen in Bildungseinrichtungen-kostenlos
Das steirische Credo, Schülerinnen und Schüler nach einer Suspendierung nicht alleine zu lassen -siehe hier - soll nun auch bundesweit ab 1.9.2026 in Maßnahmen münden. siehe hier akt. 1.1.2026
Weiterlesen: Suspendierungsbegleitung bald bundesweit - ab 1.9.2026
Das aktualisierte Amtliche Regelwerk und das Amtliche Wörterverzeichnis sind in den österreichischen Schulen und in den nachgeordneten Dienststellen ab 1. September 2025 verbindlich anzuwenden, wobei eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen ist.
Schulexterne Angebote im Themenfeld Sexualpädagogik dürfen nur dann an Schulen eingesetzt werden, wenn nach Abschluss des Qualitätssicherungsverfahrens ein entsprechendes Ergebnis vorliegt.
An allen religiösen Festtagen, die in Österreich keine gesetzlichen Feiertage sind, besteht grundsätzlich die Verpflichtung zum Schulbesuch.
Endlich ohne Wenn und Aber geklärt, dass die Transportkosten im Zusammenhang mit dem pflichtigen Schwimmunterricht vom Schulerhalter zu tragen sind!
„Das Kind, das körperlich, geistig oder sozial behindert ist, erhält die besondere Behandlung,Erziehung und Fürsorge, die seine besondere Lage erfordert.“ (Artikel 5 der Erklärung der Rechte des Kindes)
„Wenn im Bereich der Schule Inklusion nicht bedeutet, Menschen mit Beeinträchtigungen so zu unterstützen, dass sie jenen Maßstäben genügen können, die auch für alle anderen gelten, handelt es sich gerade um keine Inklusion mehr, sondern um eine Exklusion auch dann, wenn sie unter einem gemeinsamen physischen Dach stattfindet.“ (Univ.Prof. K.P. Liessmann,Jahrbuch für Politik 2014)
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Weiterlesen: Wahlfreiheit braucht Wahlmöglichkeit - Besondere Schulen müssen bleiben








