NMS Leistungsbeurteilung
An der NMS ist jedenfalls eine Schulnachricht bzw. ein Zeugnis mit Noten auszustellen wobei auch hier
+ durch Beschluss des Klassen- oder Schulforums die Variante "Note mit verbalem Zusatz" (§ 18 Abs.2, 2.Satz) festgelegt werden kann .
+ keine diesbezüglichen Beschlussfassungen es gibt nur Noten
Es muss die fünfteilige Notenskala herangezogen werden (Abs. 2, 1.Satz)
siehe auch NMS Umsetzungspaket
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- Kategorie: Leistungsbeurteilung