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Qualitätsentwicklung – Qualitätssicherung zur Umsetzung der alternativen Leistungsbewertung

• Die Schulaufsicht informiert, berät und begleitet Schulen, die sich für eine alternative Leistungsinformation entscheiden.

• Schulaufsicht und Schulleitungen stellen sicher, dass bisherige Formen der alternativen Leistungsbeurteilung nicht mehr im Schulversuch zur Anwendung kommen, sondern im Rahmen der alternativen Leistungsinformation unter Beachtung der entsprechenden Kriterien umgesetzt werden. Diesbezügliche Schulversuche können nicht mehr beantragt werden.

• Im Landeskonzept zur Umsetzung der Grundschulreform, welches dem BMB übermittelt wird, bilden sich Maßnahmen zur Implementierung und Durchführung der alternativen Leistungsinformation ab.

• Einmal jährlich finden Fortschrittsgespräche der Schulaufsicht mit dem BMB statt.

• Die Umsetzung der alternativen Leistungsinformation ist Thema der Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche im SQA-Prozess (Schule-PSI, PSI-LSI).

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  • Jahresinformation - Erlass des BMB

    Mittwoch, 20. September 2017 00:00

    Der im Sommer von Dr. Sven Fisler versprochene Erlass wurde Mitte September 2017 nur als Teil II eines Rundschreibens  pdf BMB-10.050/0032-Präs.12/2017 -anlässlich der Rechtskraft von Teilen des BRG 2017 kundgemacht, obwohl die Rechtsgrundlage für die Jahresinformation im Schulrechtsänderungsgesetz 2016 zu finden ist.

    Teil II also  lautet: 

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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