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Einsatz schulexterner Expertinnen und Experten

Das Thema „schulexterne Expertinnen und Experten“ wurde bereits vielfach besprochen. Insbesondere waren es hier vorerst die Kosten, die für die Eltern daraus erwachsen sind.
Immer öfter ergaben sich auch Missstimmungen hinsichtlich der dargebotenen Inhalte. Hier sind die Angebote zu Themen wie „Positives Denken“, „Yoga“ und vor allem Angebote in Richtung Sexualpädagogik zu nennen. siehe: Vereine statt Lehrpersonen
Wird über Bedingungen für einen Einsatz von schulexternen Expertinnen und Experten gesprochen, so wird vor allem an Angebote für einzelne oder mehrere Schulklassen gedacht oder auch an Programme für ganze Schulen. Darunter fallen die in der Regel kostenpflichtigen
• Workshops zu den unterschiedlichsten Bereichen wie Sexualpädagogik, Gewaltprävention, (Cyber)Mobbing, ...;
• Vorträge zu Klimaschutz, gesunde Ernährung,...;
• Lesungen,
• Aufführungen,
• etc.

Sowohl hinsichtlich der inhaltlichen Verantwortung der Schulleitungen als auch in Bezug auf die Verpflichtung zur Umsetzung des Grundsatzes der Schulgeldfreiheit ist schon viel Information bei den Schulpartnern angekommen, wodurch wesentliche Verbesserungen erreicht wurden.
JEDOCH:
Weniger bekannt sind die ebenfalls bestehenden Vorgaben im Bereich jener Expertinnen und Experten, die nur für einzelne Schülerinnen und Schüler in Anspruch genommen werden:
Therapeutinnen und Therapeuten für Kinder mit Verhaltensproblematiken,
mit Lese-oder Rechtschreibschwächen,
mit Schwierigkeiten beim Rechnen (Dyskalkulie),
mit allgemeinen Lernproblemen, etc. 


 Mehrere Erlässe dazu wurden bereits in der Ära „Landesschulrat“ kundgemacht und auch in unsere Homepage aufgenommen, ebenso wie die Wiederverlautbarungen durch die Bildungsdirektion Steiermark im Jänner 2019 (für APS) bzw. Oktober 2019 (AHS und BMHS).

Wir kommen daher dem Ersuchen der Bildungsdirektion Stmk. Abteilung Präs.6 gerne nach und bringen Ihnen die Inhalte der beiden Erlässe, die sich mit den im Rahmen der Unterrichts- bzw. Erziehungsarbeit festgestellten Beeinträchtigungen im Lernen und/oder im Verhalten von Schülerinnen und Schülern befassen, zur Kenntnis.

1.Für den Bereich der allgemeinbildenden Pflichtschulen – GZ.: ISchu3/47-2019

pdf Einsatz schulexterner Expert/inn/en; Wiederverlautbarung

2.Erlass für den Bereich der AHS und BMHS – GZ.: ISchu3/51-2019

pdf Einsatz schulexterner Expert/inn/en; Wiederverlautbarung

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