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VI:

Für beide Leistungsniveaus gibt es eine 5-teilige Notenskala („Sehr gut“ bis „Nicht genügend“). Nach welchem Leistungsniveau die Beurteilung erfolgt ist, wird im Zeugnis ausgewiesen.

Ein Nicht genügend im Niveau „Standard AHS“ führt zu einem Wechsel in das Niveau „Standard“

SchUG § 31b (5)

Wäre eine Schülerin oder ein Schüler während des Unterrichtsjahres nach Ausschöpfung aller möglichen Fördermaßnahmen mit „Nicht genügend“ zu beurteilen, ist sie oder er unverzüglich gemäß dem niedrigeren Leistungsniveau des betreffenden Pflichtgegenstandes zu unterrichten.

Ferner ist die Schülerin oder der Schüler gemäß dem niedrigeren Leistungsniveau zu unterrichten, wenn die Leistungsbeurteilung für die Schulstufe in dem leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstand mit „Nicht genügend“ erfolgt.

So ist es nunmehr auch für weniger leistungsstarke Schülerinnen und Schüler möglich im Bereich ihres Leistungsniveaus sehr gute Noten zu erhalten, statt wie bisher bei besseren Leistungen im „grundlegenden“ Bereich in das höhere Niveau wechseln zu müssen um dort mit „schlechteren“ Noten beurteilt zu werden.

Geltungsbereich der Inhalte

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