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Die Verpflichtung „laufendes Qualitätscontrolling“ wird in § 9 der SQM-VO näher beschrieben:

Hier wird ausdrücklich die Wahrnehmung der Qualitätskontrollfunktion angeführt Die Bediensteten des Schulqualitätsmanagement sind angehalten bei Qualitätsproblemen Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen zu veranlassen. Wird im Rahmen der externen Schulevaluation festgestellt, dass an einem Schulstandort grundlegende Qualitätskriterien nicht erfüllt werden, sind gemeinsam mit der Schulleitung oder Schulcluster-Leitung Entwicklungsmaßnahmen samt Zeitplan für deren Umsetzung festzulegen.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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