Schulautonome Lehrplanbestimmungen
„Schulautonome Lehrplanbestimmungen werden an der Schule in einem demokratischen Prozess unter Einbeziehung aller Schulpartner, entlang des Qualitätsrahmens für Schulen, festgelegt.“ (Lehrplan Fünfter Teil)
„Die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen obliegt dem Schulforum bzw. dem Schulgemeinschaftsausschuss.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen sind durch Anschlag an der betreffenden Schule auf die Dauer eines Monats kundzumachen;
nach Ablauf des Monats sind sie bei der Schulleitung zu hinterlegen.
Auf Verlangen ist Schülern und Erziehungsberechtigten, an Berufsschulen auch den Lehrberechtigten Einsicht zu gewähren.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen sind der zuständigen Schulbehörde zur Kenntnis zu bringen. Die zuständige Schulbehörde hat die schulautonomen Lehrplanbestimmungen im erforderlichen Ausmaß aufzuheben, wenn sie nicht der Ermächtigung (Abs. 1b) entsprechen oder über die einzelne Schule hinausgehende Interessen der Schüler und Erziehungsberechtigten nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt worden sind.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen, die gegenüber dem verordneten Lehrplan zusätzliche personelle oder ausstattungsmäßige Ressourcen erfordern, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Schulbehörde. ...“ (Schulorganisationsgesetz § 6 Abs. 3)
Der Rahmen der schulautonomen Gestaltungsmöglichkeiten in der Primarstufe ist im Vergleich zur Sekundarstufe 1 deutlich geringer.
Es können in der 1. bis zur 4. Schulstufe der Volksschule die Jahreswochenstunden im Bereich der Pflichtgegenstände nur um insgesamt höchstens vier Stunden erhöht bzw. verringert werden.
In der Sekundarstufe 1 darf auf Basis einer Stundentafel, die nur das Mindeststundenausmaß je Gegenstand vorgibt (siehe nächste Seite) die Wochenstundenzahl je Schulstufe für die einzelnen Gegenstände festgelegt werden, neue Gegenstände dürfen eingeführt werden,...
Schulautonome Lehrplanbestimmungen dürfen sich jedoch nicht auf die rein rechnerische Befüllung der Stundenstafel beschränken.
Siehe: 26.05.2023 - BD Stmk: 03_2023 Schulautonome Fachlehrpläne sowie Checkliste und Vorlage
Wird schulautonom das Stundenausmaß für einen bestehenden Unterrichtsgegenstand im Vergleich zur subsidiären Stundentafel (siehe nächste Seiten) erhöht bzw. verringert, sind jedenfalls die „Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoffe“ und gegebenenfalls die „Bildungs- und Lehraufgabe“ sowie die „Didaktischen Grundsätze“ entsprechend zu ergänzen bzw. zu verringern.
Werden Unterrichtsgegenstände in MS oder AHS schulautonom weitergeführt, die im aktuell gültigen Lehrplan nicht enthalten sind, müssen die schulautonomen Lehrplanbestimmungen neben dem Punkt „Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff“ auch „Bildungs- und Lehraufgabe“ und „Didaktische Grundsätze“ enthalten.
Der Aufbau des Lehrplans für schulautonome Unterrichtsgegenstände hat jedenfalls dem Aufbau und der Struktur für Fachlehrpläne zu entsprechen.
Die Verankerung der übergreifenden Themen ist im Lehrplan entsprechend auszuweisen (durch Hochzahlen oder explizit durch Verweis).
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- Kategorie: Elternbrief Mai 2023