Lehrplan NEU für VS, MS und AHS
Mit Bundesgesetzblatt II Nr. 1/2023 wurden die neuen Lehrpläne für die Volksschulen, die Mittelschulen und die allgemeinbildenden höheren Schulen kundgemacht. Diese treten Hinsichtlich der Vorschulstufe sowie der 1. Schulstufe und hinsichtlich der 5. Schulstufen mit 1. September 2023, in Kraft, dann aufsteigend: hinsichtlich der 2. und 6. Schulstufe mit 1. September 2024, usw.
Die Lehrpläne für die einzelnen Unterrichtsgegenstände (= Fachlehrpläne) sind einheitlich aufgebaut und beinhalten
• die jeweilige Bildungs- und Lehraufgabe,
• die didaktischen Grundsätze,
• fachspezifische Kompetenzmodelle und die dazugehörenden Kompetenzbereiche,
• zentrale fachliche Konzepte sowie
• Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff.
Im Zweiten Teil Kompetenzorientierung wird festgestellt: „Kompetenzorientierung ist die pädagogische Grundlage des Lehrplans.“
Über den Link www.paedagogik-paket.at/massnahmen.html finden Sie auch die Kompetenzraster für die einzelnen Gegenstände.
Darüber hinaus gibt es im Vierten Teil einen Kanon von 13 übergreifenden Themen:
1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung
2 Entrepreneurship Education
3 Gesundheitsförderung
4 Informatische Bildung
5 Interkulturelle Bildung
6 Medienbildung
7 Politische Bildung
8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung
9 Sexualpädagogik
10 Sprachliche Bildung und Lesen
11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung
12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung
13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innen/bildung
Mit Hilfe eines Rasters ist gekennzeichnet, in welchen Gegenständen die einzelnen übergreifenden Themen verortet sind.
In den Lehrplänen für MS und AHS ist die Verankerung der übergreifenden Themen außerdem in den einzelnen Fach- Lehrplänen durch Hochzahlen bei den entsprechenden Inhalten/Kompetenzen ausgewiesen. Dies sieht zB so aus: Kompetenzbereich Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können zu alltäglichen und persönlichen Themen - über sich selbst und vertraute Themen (ua. Familie, Freunde, Tagesablauf, Hobbys, Schule) in einfachen Sätzen schreiben.2, 13 - Informationen in geschriebener Form weitergeben (persönliche Meinungen).2 |
Schulautonome Lehrplanbestimmungen
„Schulautonome Lehrplanbestimmungen werden an der Schule in einem demokratischen Prozess unter Einbeziehung aller Schulpartner, entlang des Qualitätsrahmens für Schulen, festgelegt.“ (Lehrplan Fünfter Teil)
„Die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen obliegt dem Schulforum bzw. dem Schulgemeinschaftsausschuss.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen sind durch Anschlag an der betreffenden Schule auf die Dauer eines Monats kundzumachen;
nach Ablauf des Monats sind sie bei der Schulleitung zu hinterlegen.
Auf Verlangen ist Schülern und Erziehungsberechtigten, an Berufsschulen auch den Lehrberechtigten Einsicht zu gewähren.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen sind der zuständigen Schulbehörde zur Kenntnis zu bringen. Die zuständige Schulbehörde hat die schulautonomen Lehrplanbestimmungen im erforderlichen Ausmaß aufzuheben, wenn sie nicht der Ermächtigung (Abs. 1b) entsprechen oder über die einzelne Schule hinausgehende Interessen der Schüler und Erziehungsberechtigten nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt worden sind.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen, die gegenüber dem verordneten Lehrplan zusätzliche personelle oder ausstattungsmäßige Ressourcen erfordern, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Schulbehörde. ...“ (Schulorganisationsgesetz § 6 Abs. 3)
Der Rahmen der schulautonomen Gestaltungsmöglichkeiten in der Primarstufe ist im Vergleich zur Sekundarstufe 1 deutlich geringer.
Es können in der 1. bis zur 4. Schulstufe der Volksschule die Jahreswochenstunden im Bereich der Pflichtgegenstände nur um insgesamt höchstens vier Stunden erhöht bzw. verringert werden.
In der Sekundarstufe 1 darf auf Basis einer Stundentafel, die nur das Mindeststundenausmaß je Gegenstand vorgibt (siehe nächste Seite) die Wochenstundenzahl je Schulstufe für die einzelnen Gegenstände festgelegt werden, neue Gegenstände dürfen eingeführt werden,...
Schulautonome Lehrplanbestimmungen dürfen sich jedoch nicht auf die rein rechnerische Befüllung der Stundenstafel beschränken.
Siehe: 26.05.2023 - BD Stmk: 03_2023 Schulautonome Fachlehrpläne sowie Checkliste und Vorlage
Wird schulautonom das Stundenausmaß für einen bestehenden Unterrichtsgegenstand im Vergleich zur subsidiären Stundentafel (siehe nächste Seiten) erhöht bzw. verringert, sind jedenfalls die „Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoffe“ und gegebenenfalls die „Bildungs- und Lehraufgabe“ sowie die „Didaktischen Grundsätze“ entsprechend zu ergänzen bzw. zu verringern.
Werden Unterrichtsgegenstände in MS oder AHS schulautonom weitergeführt, die im aktuell gültigen Lehrplan nicht enthalten sind, müssen die schulautonomen Lehrplanbestimmungen neben dem Punkt „Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff“ auch „Bildungs- und Lehraufgabe“ und „Didaktische Grundsätze“ enthalten.
Der Aufbau des Lehrplans für schulautonome Unterrichtsgegenstände hat jedenfalls dem Aufbau und der Struktur für Fachlehrpläne zu entsprechen.
Die Verankerung der übergreifenden Themen ist im Lehrplan entsprechend auszuweisen (durch Hochzahlen oder explizit durch Verweis).
Stundentafeln für Mittelschulen
Stundentafel- Vorlage für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Anm.: Die Hochzahlen in der rechten Spalte betreffen die Fußnoten im Anschluss an diese Stundentafel
Eine subsidiäre Stundentafel
– gilt, wenn es keine schulautonomen Bestimmungen gibt
Rolle der subsidiären Stundentafeln:
Im Schulorganisationsgesetz gibt es jeweils unter der Überschrift „Lehrplan der ...“ Vorgaben, welche Gegenstände in den Lehrplänen vorzusehen sind, ob und welche Schwerpunkte geführt werden bzw. ob und welche Sonderformen es gibt, ...
(§ 10: Lehrplan der Volksschule, § 21b LP der Mittelschule, ... §39 LP der AHS, ...)
Für diese „Varianten“ werden die Lehrpläne erlassen, die auch jene Stundentafeln enthalten, die überall dort -also subsidiär- zur Anwendung kommen, wo es keine schulautonomen Beschlüsse für eine Änderung gibt. Abgestimmt auf die für die Gegenstände vorgesehene Wochenstundenanzahl beinhalten diese Lehrpläne auch die „Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff“, „Bildungs- und Lehraufgabe“ und „Didaktische Grundsätze“. Deshalb müssen bei schulautonomen Änderungen nicht nur die Stundentafeln „befüllt“ werden, sondern siehe vorne „Der Aufbau des Lehrplans für schulautonome Unterrichtsgegenstände ...
Für die Mittelschule werden in SchOG § 21b vier Schwerpunktbereiche angeführt, sodass es 4+1 subsidiäre Stundentafeln gibt.
a) bei Führung eines Schwerpunktes „Sprachen“, der dem sprachlichen, humanistischen und geisteswissenschaftlichen Schwerpunktbereich zuzuordnen ist
b) bei Führung eines Schwerpunktes „Mathematik und Naturwissenschaften“, der dem naturwissenschaftlichen und mathematischen Schwerpunktbereich zuzuordnen ist
c) bei Führung eines Schwerpunktes „Wirtschaft und Gesellschaft“, der dem ökonomischen und lebenskundlichen (einschließlich praxisbezogenen) Schwerpunktbereich zuzuordnen ist
d) bei Führung eines Schwerpunktes „Musik, Kunst und Kreativität“, der dem musisch-kreativen Schwerpunktbereich zuzuordnen ist
e) ohne Führung eines Schwerpunktes
Schon vielfach praktiziert, nun mit „klingender“ Bezeichnung versehen:
die Verwendung einer Fremdsprache zur Vermittlung von Lerninhalten außerhalb des Fremdsprachenunterrichts
CLIL – Content and Language Integrated Learning
Im Sinne der Verbesserung der fremdsprachlichen Kompetenz kann „Content and Language Integrated Learning“ eingesetzt werden. Darunter ist die Verwendung einer Fremdsprache zur integrativen Vermittlung von Lerninhalten und Sprachkompetenz außerhalb des Fremdsprachenunterrichts zu verstehen.
Ausgenommen von dieser Regelung sind die Gegenstände Deutsch (Unterrichtssprache) und (andere) Fremdsprachen.
Es muss sichergestellt sein, dass die Fachsprache des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes auch in der Unterrichtssprache korrekt erworben wird.
Wird „Content and Language Integrated Learning – CLIL“ eingesetzt, so sind Sprache und Ausmaß der Wochenstunden festzulegen.
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- Kategorie: Elternbrief Mai 2023