Menu
Menu

Pflichten der Eltern

Die Pflichten bleiben gleich (§ 24 Abs. 1-3):

Eltern müssen dafür sorgen, dass ihr Kind bzw. ihre Kinder die Schulpflicht erfüllen und die Schule regelmäßig besuchen.

Eltern sind nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, das Kind für den Schulbesuch in gehöriger Weise, insbesondere auch mit den notwendigen Schulbüchern, Lern- und Arbeitsmitteln, soweit diese nicht von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts beigestellt werden, auszustatten.

Eltern sind sie verpflichtet, die zur Führung der Schulpflichtmatrik erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Autonomie braucht Garantie

keyvisual Autonomie RGB

Newsletter An-/Abmeldung

Mach, was du kannst!

Mach was du kannst

Präventionsprojekte für Schulen

https://schullandkarte.at/     verrckt na und

Österreichisches Jugendrotkreuz

Jugendrotkreuz

Unterstützung Schulsportwochen

Sportwochen 100er

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Kinderschutz

Kinderschutz Kija

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Das österreichische Schulsystem

OeAD LogoSolo RGB

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark