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Knackpunkt „Lehrpersonalressourcen“

Im Zuge unserer Kampagne „Autonomie braucht Garantie“ wurde mehrfach versichert, dass die Ressourcenzuteilung so erfolgen wird, wie es auf Grund der derzeit geltenden Klassenschüler- und Teilungszahlen erfolgen müsste. Dies ist auch in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf nachzulesen:

„Die je Bundesland verfügbaren Kontingente an Bundes- und Landeslehrpersonen werden jeweils unter Bedachtnahme auf die bestehenden gesetzlichen Grundlagen bemessen. (siehe dazu auch: Elternbrief Mai 2019) Die erweiterten schulautonomen Möglichkeiten bei der Gestaltung der Unterrichtsorganisation, insbesondere die Festlegung der Klassenschüler-, Eröffnungs- und Teilungszahlen, haben jedoch keine Auswirkung auf die Ressourcenzuteilung. Damit ist die Kontinuität der Ressourcenausstattung sichergestellt, indem das – aus der gesetzlich bzw. durch Verordnung weitgehend vorherbestimmten Unterrichtsorganisation heraus entwickelte – bestehende System der Ressourcenbewirtschaftung den sicheren Rahmen für die Gestaltung einer schulautonomen Unterrichtsorganisation bildet.“ (Erläuterungen Seite 22)

„Die für den Ressourcenbedarf maßgebliche Relation von Schülerinnen und Schülern zu Lehrpersonen war bisher durch die gesetzlich geregelten Klassenschülerhöchst-zahlen sowie durch Eröffnungs- und Teilungszahlen weitgehend vorherbestimmt.“

„Die Ressourcenzuteilung an die Bildungsdirektionen stellt sowohl im Bundes- als auch im Landeslehrpersonenbereich im Wesentlichen auf die Zahl der Schülerinnen und Schüler und die Schulart ab. Hier werden die derzeit geltenden Schlüssel unverändert weiter verwendet.“

Die Zuteilung im Bundeslehrpersonenbereich erfolgt in Wochenstunden pro Schülerin oder Schüler:

Schultyp

Wochenstunden je

Schülerin oder Schüler

Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schule 1,647
Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schule 1,701
gewerbliche, technische und kunstgewerbliche Fachschulen und höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

2,340

Handelsschulen und Handelsakademien 1,693
Fachschulen für wirtschaftliche Berufe, Fachschulen für Sozialberufe und höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe

2,010

Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Bildungsanstalten für Sozialpädagogik

2,564

 

Die Zuteilung im Landeslehrpersonenbereich erfolgt in Planstellen nach im Finanzausgleich paktierten Maßzahlen:

Schultyp Zahl der Schülerinnen und Schüler je Planstelle
Volksschule 14,5
Neue Mittelschule 10,0
Polytechnische Schule 9,0
Sonderpädagogik 3,2

„Zusätzlich werden zweckgebundene Zuschläge gewährt, wie etwa für ganztägige Schulformen und für Sprachstartgruppen und Sprachförderkurse, deren Ausmaß ebenfalls von der Zahl der betroffenen Schülerinnen und Schüler und den erforderlichen Lehrpersonen-Wochenstunden abhängt.“

„Durch die oben genannten Schlüssel ergibt sich jedenfalls kein Anspruch für einzelne Schulen, genau die sich daraus ergebende Zahl an Lehrpersonenwochen-stunden zugewiesen zu bekommen“ (Erläuterungen Seite 24)

Geltungsbereich der Inhalte

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