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Nach weniger als 1 Woche werden am 31. März 2020 neue Leitlinien erlassen, die die Leitlinien vom 26. März ergänzten bzw. modifizierten.
Leitlinien für die Fernlehre/das Distance Learning nach den Osterferien:
o Auf die Wichtigkeit der Vermeidung von Überforderung wird wieder hingewiesen,
o die Koordinierungsaufgabe der Klassenlehrerin bzw. des Klassenvorstands wird hervorgehoben,
o die Begleitung der SchülerInnen durch ihre Lehrkräfte wird ausdrücklich gefordert,
o ebenso dass diese den Kindern regelmäßig Rückmeldungen geben.

Festgehalten wird:
Es finden bis auf Weiteres keine Leistungsfeststellungen statt.
Die im Rahmen der Überbrückungsphase erbrachten Leistungen fließen als Mitarbeit in die Jahresbeurteilung mit ein. 

Die Schulleitungen erhielten ua. den Auftrag mit der Bildungsdirektion Lösungsansätze zu erarbeiten, wenn Erziehungsberechtigte nicht erreichbar sind
und ggf. mit außerschulischen Organisationen zusammenzuarbeiten, die die Betreuung von SchülerInnen unterstützen können.

LehrerInnen wurden ua. angewiesen:
Es sollen vorhandene und bekannte E-Learning-Systeme genützt werden, wenn die technische Ausrüstung vorhanden ist. Allerdings sollen auf  Klassenebene so wenig wie möglich unterschiedliche Systeme zum Einsatz kommen.

Erreichbarkeit wichtig (zB. „Sprechstunde“ per Email)
 Auch Hinweise für die Erziehungsberechtigten wurden angeführt.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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