Schulbuchaktion
Mitentscheidung durch Elternvertretung wichtig
„Die österreichische Schulbuchaktion ist eine familienpolitische und bildungspolitische Leistung. Als Leistung des Familienlastenausgleichs dient die Schulbuchaktion zur finanziellen Entlastung der Eltern und ist gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zur Ausbildung und Chancengleichheit aller Schülerinnen und Schüler. Im Rahmen dieser Aktion werden seit 1972 Schülerinnen und Schüler an österreichischen Schulen unentgeltlich mit den notwendigen Unterrichtsmitteln ausgestattet.
Die Schulbuchaktion wird vom Bundeskanzleramt (BKA) und dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) getragen.
Das BKA ist für die Organisation, den Ablauf und die Finanzierung der Schulbuchaktion zuständig. Das BMBWF koordiniert die pädagogischen Angelegenheiten, didaktischen Richtlinien und Lehrplanerfordernisse. Weitere Projektpartner sind der Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft der WKÖ, der die Schulbuchverlage und den Schulbuchhandel repräsentiert. Für die IT-Dienstleistungen sorgt im Auftrag der Projektpartner das Bundesrechenzentrum (BRZ).“ (Quelle: https://www.schulbuchaktion.at )
Viele Eltern sahen und sehen sich außer Stande, bei der Auswahl der Schulbuchtitel mitzureden.
ABER: Es geht nicht nur um die Wahl der Titel.
JETZT geht es darum, ob die Kinder auch "echte" Bücher in die Hand bekommen, oder sie ständig vor dem Computer sitzen müssen.
Seit dem Schuljahr 2022/23 gilt für Mittelschulen, Unterstufen und in der Sek.II die neue Regelung: Es darf auch ausschließlich die E-Book-Version bestellt werden.
DAHER: Sorgen Sie dafür, dass sie mitentscheiden können!
Wer darf mitentscheiden?
die Elternvertretung und ab der 9. Schulstufe auch die Schülervertretung
(SchUG § 58 Abs. 2 Z 2 lit. c und § 61 Abs. 2 Z 2 lit. c )
Wie bzw. wo?
An Schulen mit Schulforum: Entscheidung gem. SchUG § 63a Abs.2 Z.1 lit. c) das heißt aber auch, dass die Schulleitung eine Sitzung einberufen muss. (s. Seite 14)
An Schulen, wo kein Schulforum eingerichtet ist, entscheidet die Schulkonferenz (in Schulen, die in Fachabteilungen gegliedert sind, die Abteilungskonferenz)
Dort haben die Elternvertreter, die auch im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) stimmberechtigt sind, und die Schülervertreter das Recht auf Teilnahme und Mitbestimmung.
siehe auch Archiv 2022
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- Kategorie: Elternbrief Dezember 2022