Menu
Menu

Formen des Nachteilsausgleichs

Ein Nachteilsausgleich ist immer auf den konkreten Einzelfall und die individuelle Behinderung abzustellen. Mögliche Nachteilsausgleiche beziehen sich vor allem auf die Veränderung äußerer Bedingungen der Leistungsüberprüfung:
• Zeitlich:
Verlängerung von Vorbereitungs-, Pausen- und Arbeitszeiten, Unterbrechungen
• Räumlich:
Gewährung besonderer räumlicher Bedingungen, einer besonderen Arbeitsplatzorganisation, z.B. ablenkungsarme, geräuscharme, blendungsarme Umgebung (etwa durch die Nutzung eines separaten Raumes)
• Stärkere Gewichtung der nicht benachteiligten Bereiche (schriftliche oder mündliche Leistungen)
• Personell:
Assistenz (z.B. bei der Arbeitsorganisation, Aufgaben vorlesen, erklären)
• Technisch:
Bereitstellung besonderer technischer Hilfsmittel (z.B. Lesegerät, Laptop/PC als Schreibhilfe)
________________________________________
* Quelle: Nachteilsausgleich -Stadtschulrat Wien. Da sich die Argumentation auf österreichweite Rechtsgrundlagen stützt, auch für andere Bundesländer anwendbar! 

zurück    weiter

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Newsletter An-/Abmeldung

Österreichisches Jugendrotkreuz

Jugendrotkreuz

Unterstützung Schulsportwochen

Sportwochen 100er

Suchthafte Internetnutzung

Gesundheitsfonds

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark

Gemeinsam stark für Kinder

GemeinsamstarkfuerKinder

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Bildung wirkt

Erwachsenenbildung