Ergebnisse der Tests und Leistungsbeurteilung
Aus Beantwortung der schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3987/J-NR/2020 vom 4.1.2021 betreffend „Individuelle Kompetenzmessung PLUS,
Geschäftszahl: 2020-0.725.315:
Frage 6:
In der Broschüre des Bundesministeriums zum Pädagogikpaket ist nachzulesen, dass die Testergebnisse nicht in die Benotung der Schülerinnen und Schüler miteinfließen. Medienberichte zu Aussagen des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung gehen in eine andere Richtung. Welche Information ist korrekt?
Wenn die Ergebnisse in die Benotung der Schülerinnen und Schüler einfließen, welche Gewichtung haben diese auf die Jahresnote?
Antwort
Die Form der Messung der Bildungsstandards wird mit der iKMPLUS neu ausgerichtet. Die iKMPLUS zielt auf die Schaffung von Informationsgrundlagen für Förderplanung und Unterrichtsentwicklung. In concreto bedeutet dies, dass diese Informationen in den Unterricht einfließen und somit für den weiteren Lernerfolg relevant sind. In die eigentliche Benotung fließen die Ergebnisse der iKMPLUS nicht ein. Die Bestimmungen der Leistungsbeurteilung bleiben von den Neuerungen im Bereich der nationalen Kompetenzerhebungen unberührt.
Frage 7:
Können Sie ausschließen, dass die Ergebnisse direkten Einfluss auf die Zulassung zu
einem Schultyp haben, also keine Zugangsprüfungen für die AHS-Unterstufe
darstellen?
Antwort:
Die Bestimmungen über die Aufnahme an weiterführenden Schulen bleiben von den
Neuerungen im Bereich der nationalen Kompetenzerhebungen unberührt. Eine
Weitergabe der Ergebnisse einzelner Schülerinnen und Schüler zwischen Standorten ist
gemäß § 4 des IQS-Gesetzes, BGBl. I Nr. 50/2019 idgF, ausgeschlossen.
Fazit:
Die Kompetenzmessung ist ein Instrument, mit dem der Lernstand von Schülerinnen und Schülern evaluiert werden kann und das bei der Ermittlung des Förderbedarfs unterstützt.
Die IKM ist kein Instrument zur Leistungsbeurteilung.
Zu beachten: Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, GZ: W 203 217 3308-1/8E:
Die Verwendung von Beispielen aus einer IKM-Testung ist unbedenklich, solange bei der Beurteilung nicht die "Full-Credit"- Methode - dh: entweder ganz richtig oder falsch - verwendet wird.
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- Kategorie: Elternbrief Dezember 2021