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Die Auswertungen der Kompetenzerhebungen

§ 6.

 (1) und deren Rückmeldungen haben so zu erfolgen, dass sie für Zwecke der individuellen Förderplanung ebenso wie für Unterrichts- und Qualitätsentwicklung an den Schulen landesweit und bundesweit herangezogen werden können.

Dabei ist auch darauf Bedacht zu nehmen, die Ergebnisse auf Standortebene in einen Kontext mit den aufgrund der sozioökonomischen Rahmenbedingungen erwartbaren Ergebnissen zu setzen.

Anm.: dies ist schon aus den BiST-Ü als „fairer Vergleich“ bekannt

Die Testungen erfolgen

in Volksschulen auf der 3. und 4. Schulstufe

in der Sekundarstufe 1 (MS, AHS) auf der 7. und 8. Schulstufe

Ergebnisberichte – auch für die Hand von Eltern

Die Ergebnisse der iKMPLUS werden direkt nach Abschluss der Erhebung rückgemeldet. Dadurch können die Ergebnisse von Lehrpersonen unmittelbar pädagogisch genutzt werden:

Es gibt:

Einzelschülerrückmeldungen, Klassen- sowie Schulergebnisberichten gem. § 6 Abs. 2

„…zur Einsicht und Verwendung durch die Schülerin oder den Schüler, ihre oder seine Erziehungsberechtigten, die zuständigen Lehrpersonen und die Schulleitung…“

Die Eltern haben daher wohl nicht nur das Recht auf Einsichtnahme, sondern auch darauf, die Berichte ausgehändigt zu bekommen.

Eine große Frage stellte sich von Anbeginn der Kompetenzmessungen immer wieder:

Dürfen die Ergebnisse der einzelnen Schülerinnen und Schüler in deren Leistungsbeurteilung einfließen?

Geltungsbereich der Inhalte

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