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ad 2. Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche (BZG)

Grundlage und Ausgangspunkt für das BZG zwischen den Führungspersonen Schulleitung und Schulqualitätsmanager /in ist der jeweils aktuelle EP und die damit verbundenen Zielvereinbarungen.

Die BZG zwischen Schulleitung und Schulqualitätsmanager/in finden grundsätzlich 1x jährlich statt. Im Falle einer großen Anzahl von Schulen pro Schulqualitätsmanager /in können sich die BZG auf maximal 2 Jahre erstrecken.

BZG orientieren sich jedenfalls

  • am zuletzt übermittelten Schul-EP und

  • an den Zielvereinbarungen des vorangegangenen BZG.

Verbindlichkeit entsteht durch die getroffenen Vereinbarungen und ihre Verschriftlichung, die von Schulleiter/in und Schulqualitätsmanager /in unterschrieben wird.

Mindestansprüche:

Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche…

•orientieren sich am Prinzip der dialogischen Führung

•orientieren sich an der Vorlage des BMBWF (www.sqa.at)

•sind Gespräche zwischen Führungspersonen mit gegebenenfalls phasenweiser Einbeziehung z.B. von SQA-Schulkoordinator/in/nen

•nehmen den EP und die zuletzt mit dem/der Schulqualitätsmanager /in getroffenen Zielvereinbarungen als Ausgangspunkt

•nehmen auf datenbasierte Evidenzen Bezug

•finden in einem ungestörten Setting ohne Zeitdruck statt

•münden in schriftlich dokumentierte und von beiden Seiten unterschriebene Vereinbarungen, die wie der EP durchgängig verfügbar gehalten werden

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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