Das standortbezogene Umsetzungskonzept
lt. RS 17/2012 des bmukk "Maßnahmenkatalog im Bereich Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf (IBOBB) in der 7. und 8. Schulstufe"
Schulleiter/innen haben in Wahrnehmung Ihrer Gesamtverantwortung für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit auf ein koordiniertes Zusammenwirken aller Ansätze und Maßnahmen im Bereich IBOBB zu achten. Für diesen Zweck ist ein standortbezogenes Umsetzungskonzept zu erstellen und den Schulpartnern zu kommunizieren.
Bereits beim Eintritt in die NMS/HS bzw. AHS, jedoch spätestens am Beginn der 7. Schulstufe: Information der Eltern über das standortbezogene Umsetzungskonzept, die Art und das Zusammenwirken der geplanten Unterstützungsmaßnahmen
Dokumentation und Evaluation: auf Schüler-, Lehrer- und Schulebene sowie kontinuierliche Weiterentwicklung des Konzeptes sind erforderlich.
Die Maßnahmen müssen auf mehreren Ebenen und auf verschiedene Arten ansetzen:
♦Im Unterricht der Pflichtgegenstände durch die Förderung von Grundkompetenzen für das Treffen von selbstverantwortlichen Bildungs- und Berufsentscheidungen. Das sind vor allem:
◊ Fähigkeit zur Selbstreflexion (insbesondere hinsichtlich der eigenen Interessen, Stärken/Schwächen und Wünsche)
◊ Fähigkeit, eigene Ziele definieren und verfolgen zu können
◊ Kenntnis von Methoden der Informationsrecherche und –Bewertung
◊ Entscheidungsfähigkeit (inklusive Fähigkeit zur Gestaltung von Entscheidungsprozessen und Umgang mit mehrdimensionalen, teils auch widersprüchlichen Entscheidungsgrundlagen).
♦In der verbindlichen Übung „Berufsorientierung“ in der 7. und 8. Schulstufe: Unabhängig von der jeweiligen Umsetzungsform (eigenes Fach, integrativ, projektorientiert) ist darauf zu achten, dass der Lehrplan sowohl in inhaltlicher als auch in zeitlicher Hinsicht erfüllt wird.
♦Zusätzlich kann die unverbindliche Übung/der Freigegenstand „Berufsorientierung“ ganzjährig, kursmäßig oder geblockt geführt und auf Interessen und Bedürfnisse der Schüler/innen ausgerichtet werden.
♦Im Rahmen von Projekten und Realbegegnungen.
♦Durch Information und Beratung seitens der Schüler- bzw. Bildungsberater/innen.
Das Mit- und Zusammenwirken möglichst vieler Lehrer/innen ist erforderlich, ergänzt durch die Schülerberater/innen und allfällige externe Fachkräfte (z.B. Jugendcoaches).
siehe Elternbrief April 2016 Wer unterstützt wen? - Beratung an und für Schulen
Die Umsetzung muss den Prozesscharakter der Berufsorientierung berücksichtigen und hat den Anspruch, allen Schüler/innen in ihrer individuellen Situation gerecht zu werden.
Siehe auch Themen
NEU: Digitale Berufe auf einen Blick - Berufsorientierungs-Plattform des BMBWF - Ein- und Überblick in die Zukunft der digitalen Berufswelt (25.09.2019)
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- Kategorie: Elterbrief Dezember 2017