Schulsozialarbeiter und -arbeiterinnen
siehe: archiv 2017: Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit steht als niederschwelliges Angebot und Vernetzungsstelle für Schülerinnen und Schüler, aber auch für Eltern und Lehrer/innen zur Verfügung, mit dem Ziel Präventionsarbeit zu leisten.
Schulsozialarbeiter/innen sind in der Schule und in der außerschulischen Umgebung (Sozialraum der Schüler/innen) tätig. Schüler/innen können sich direkt an den/die Schulsozialarbeiter/in wenden.
Schulsozialarbeiter/innen bieten Einzelberatung für Schüler/innen, psychosoziale Beratung und Begleitung sowie Gruppenberatung für Schüler/innen bei Themen wie zB Konflikten in der Klassengemeinschaft, weiters Gruppenworkshops und andere gemeinschaftsbildende Maßnahmen. Schulsozialarbeiter/innen leisten aber auch Arbeit in der Krisenintervention, wenn es um Gewalt in der Familie, Missbrauch, Diebstahl in der Klasse oder um Gewalt unter Jugendlichen geht. In besonderen Fällen, wenn es weiterer Unterstützung bedarf, vermitteln Schulsozialarbeiter/innen auch an spezialisierte, soziale Institutionen (Krisenzentrum, Jugendamt, betreute Wohngemeinschaft, Kinderspital, Ärzte/innen und
Psychotherapeut/innen) weiter.
Schulsozialarbeit ist in der Regel der Kinder‐ und Jugendhilfe zugeordnet (oder zB einer Bildungsabteilung) – und befindet sich damit in der Zuständigkeit der Bundesländer. Weiteres hier
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- Kategorie: Elternbrief April 2016