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Schulpsychologen und -psychologinnen

siehe:   RS 28/2018 - Aufgaben und Struktur der Schulpsychologie

Zu BEACHTEN:

Unter den SchulpsychologInnen gibt es soche, die Bedienstete des Bundes sind und andere, die Zum Zweck der Erweiterung der psychosozialen Unterstützung im Schulbereich  seit
dem Jahr 2011 zusätzlich beim Österreichischen Zentrum für psychologische Gesundheitsförderung im Schulbereich (ÖZPGS, ZVR-Zahl: 460996616) beschäftigte Fachkräfte sind! Letztere dürfen nicht alle Aufgabenbereiche übernehmen. >> Rundschreiben 19/2021

Schulpsychologen/innen nehmen sich psychologischer Fragen und Probleme von Schülern/innen, Eltern und Lehrpersonen an. Diese können sich auf

schwierige Entscheidungsfragen zur weiteren Bildungslaufbahn, auf gravierende Lernprobleme,
Verhaltensschwierigkeiten, Ängste und Krisen beziehen. Sie leisten psychologische Hilfe im Rahmen von akuten Krisensituationen und arbeiten gemeinsam mit Schulpartnern und Schulbehörden auf regionaler und überregionaler Ebene an Weiterentwicklungen sowie an der Überwindung von Problemlagen in einzelnen Schulen und im gesamten Schulwesen. Durch Beratung und Coaching der Schulpartner/innen sowie der Unterstützung der Umsetzung von Programmen zur psychologischen Gesundheitsförderung helfen Schulpsychologen/innen mit, das Klassen‐ und Schulklima zu verbessern.
Schulpsychologen/innen betreuen immer mehrere Schulen. Die einer Schule zur Verfügung stehende Zeit hängt vom Umfang und der Dringlichkeit der Anfragen ab.
Schulpsychologen/innen sind ausgebildete Psychologen/innen.
Die Dienstaufsicht und die fachliche Aufsicht kommt dem/der Landesreferenten/in für Schulpsychologie zu.

Aufgaben, die Bundesbediensteten im Bereich der Schulpsychologie vorbehalten bleiben

jene, die in den Bundesgesetzen (SchPflG, SchUG, SMG) vorgesehen sind: Psychologische Gutachter- und Sachverständigentätigkeit (Punkt 3.2) und

Koordination psychosoziale Unterstützung (Punkt 3.8) sowie

die Koordination und Einsatzplanung von Kriseneinsätzen (siehe 3.4 – Unterstützung von Schulen beim Krisenmanagement) und

die Mitwirkung an Koordinations- und Beratungsgremien der Bildungsdirektion und deren Außenstellen.

bei Bedarf auch von beim ÖZPGS beschäftigte Schulpsycholog/innen zu erledigen:

Beiträge zur Kompetenzsteigerung von Lehrenden (Punkt 3.5)

Forschung und Entwicklung (3.6)

Informationstätigkeit) bezeichneten Aufgaben (3.7)
 

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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