Beratungs‐ und Betreuungslehrer/innen und Psychagogen/innen (BBP)
BBP bieten Schülern/innen Unterstützung in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung. Sie entwickeln individuelle Betreuungskonzepte und setzen diese um. BBP bieten kontinuierliche Betreuung, wirken an der Gestaltung entwicklungsfördernder Lernbedingungen mit, leisten Krisenintervention und Konfliktmanagement, sowie Gewaltprävention.
Die BBP erbringen ihre Leistung an Pflichtschulen. Sie sind von der Grundprofession Pflichtschullehrer/innen. Die speziellen Kompetenzen werden in der Zusatzausbildung vermittelt.
BBP können von der Schule beim / bei der zuständigen Pflichtschulinspektor/in unter Einbeziehung des Zentrums für Inklusiv‐ und Sonderpädagogik (ZIS) oder direkt angefragt bzw. es kann ein Antrag gestellt werden.
Der Erstkontakt erfolgt in der Regel sehr kurzfristig. Die Ressourcen sind regional unterschiedlich.
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- Kategorie: Elternbrief April 2016