Berufsorientierungskoordinator/inn/en
Grundsatzerlass des bmb für Berufsorientierungskoordination_RS 30/2017 link
Die BOKOs werden von der Schulleitung nominiert und unterstützen die Organisation und Umsetzung aller Maßnahmen für den Berufsorientierungs‐Unterricht. Dazu gehört die inhaltliche und zeitliche Abstimmung aller Berufsorientierungsprojekte, Beschaffung und Verteilung von Unterrichtsmaterialien, Beratungsgespräche mit Kollegen/innen, Organisation von Exkursionen und Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften im jeweiligen Bundesland. In dieser Weise unterstützen sie gelingende Aktivitäten an der Schule für IBOBB (Information, Beratung und Orientierung für Bildung für Beruf).
Es muss an jeder Schule für die 7. / 8. Schulstufe eine BO‐Koordination geben. Die Verantwortung dafür liegt bei der Schulleitung. Diese kann eine entsprechend qualifizierte Lehrkraft damit beauftragen. Der/die BOKO ist Teil des Kollegiums.
BOKOs sind keine BO‐Lehrer/innen, sondern verantwortlich für die Koordination der Berufsorientierungsmaßnahmen am jeweiligen Schulstandort und bieten keine Einzelfallberatung für Schüler/innen.
Ihre Beratungstätigkeit bezieht sich auf die Schulleitung sowie auf das Lehrerkollegium.
Die Dienst – und fachliche Aufsicht kommt dem/der jeweiligen Schulleiter/in zu.
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- Kategorie: Elternbrief April 2016