Veranstaltungen in der Schule wie z.B. Abschlusszeugnisverteilungen, Schultheateraufführungen, Schulkonzerte, Informationsabende für Schulanfänger/innen sind unter Anwesenheit von Externen (insbes. Eltern und Erziehungsberechtigten) nur unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregelungen möglich:
Die Veranstaltung soll vorzugsweise im Freien stattfinden.
Die Externen bringen einen 3-G-Nachweis, der für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten ist.
Die Abstandsregelung von 1 m in Räumen muss sichergestellt sein.
Die Konsumation von Essen und Getränken ist nur im Freien oder am Sitzplatz möglich.
Am Platz ist bei Indoor-Veranstaltungen kein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
ab 1. Juli 2021: 2. COVID-19-Öffnungsverordnung, 2. COVID-19-ÖV, i.d.g.F.
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