1. Juli 2021: Keine weiteren Erleichterungen für SchülerInnen in der Schule. Schreiben der BD Stmk GZ: IVMi1/587-2021
15.6.2021: Keine Masken mehr in den Klassen- und Gruppenräumen
Endlich auch für die SchülerInnen Erleichterungen Maskenpflicht beenden
Schulbetrieb ab dem 15.Juni 2021 Erlass 2021-0.416.748 14.6.2021- Novelle BGBl. II Nr. 261/2021
Z 3.2.1 der Anlage A lautet:
„ 3.2.1 An Schulen müssen alle Personen, die nicht zum Tragen einer einem höheren Standard entsprechenden Maske verpflichtet sind, im Schulgebäude außerhalb der Klassen- und Gruppenräume zumindest eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und enganliegende mechanische Schutzvorrichtung (MNS) tragen.“ >>>siehe Novelle C-SchVO 2020/21 nun- 14.6.2021- ist auch die Kundmachung erfolgt: BGBl. II Nr. 261/2021 Dem Inkrafttreten am 15.6.2021 steht somit nichts mehr im Weg.
>>> siehe Homepage des BMBWF Aktueller Schulbetrieb
Die Verknüpfung von Maskenpflicht und Ampelfarbe ist in dieser Formulierung nicht mehr gegeben.
Die Corona-Ampel der Bildungsdirektion für Steiermark steht für alle steirischen Bezirke/Schulen noch immer auf ROT. Dies steht im krassen Gegensatz zum Ampelstatuts laut Korona-Kommission hier. Eine Erklärung/Antwort haben wir von der BD Stmk. trotz Anfrage nicht erhalten.
Kooperationen mit außerschulischen Personen und Einrichtungen im Rahmen des Präsenzunterrichts sowie der Kontakt mit den Erziehungsberechtigen sind erlaubt.
Schulraumüberlassung an Externe kann erfolgen, jedoch sind dabei folgende Rahmenbedingungen zu beachten: siehe Seite 6 des Erlasse
Veranstaltungen in der Schule wie z.B. Abschlusszeugnisverteilungen, Schultheateraufführungen, Schulkonzerte, Informationsabende für Schulanfänger/innen sind unter Anwesenheit von Externen (insbes. Eltern und Erziehungsberechtigten) nur unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregelungen möglich:
Die Veranstaltung soll vorzugsweise im Freien stattfinden.
Die Externen bringen einen 3-G-Nachweis, der für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten ist.
Die Abstandsregelung von 1 m in Räumen muss sichergestellt sein.
Die Konsumation von Essen und Getränken ist nur im Freien oder am Sitzplatz möglich.
Am Platz ist bei Indoor-Veranstaltungen kein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
ab 1. Juli 2021: 2. COVID-19-Öffnungsverordnung, 2. COVID-19-ÖV, i.d.g.F.