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* Betriebssysteme/Software - Sorge hinsichtlich Kosten für "schulinterne zusätzliche Software"

Prinzipiell ist für die Ausstattung der Schulen mit über die technische Grundausstattung hinausgehender Software der Schulerhalter zuständig. Sollte die Schule hier kostenpflichtige Zusatz-Software anschaffen wollen, so wird dies im Fall der Fälle mit den Erziehungsberechtigen zu akkordieren sein.

Verwiesen wird an dieser Stelle auf Digi4School bzw. die elektronischen Schulbücher, die durch die Schulbuchaktion finanziert sind und auf die kostenlosen Materialen der Eduthek. Die Wahl der Unterrichtsmittel liegt generell in der Autonomie der Pädagoginnen und Pädagogen am Schulstandort.

Geltungsbereich der Inhalte

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