Berufsorientierung
Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen mit dem Zweck der Berufs- oder Bildungsberatung, der Berufsorientierung oder Berufsfindung dürfen durchgeführt werden. >> § 36 BGBl. II Nr. 143/2021 ausgegeben am 1.4.2021 - (keine Änderung durch nachfolgende Novellen)
siehe Berufsorientierung in Coronazeiten
siehe auch Archiv