Schulbetrieb ab 25. Jänner 2021 in Ergänzung zum Erlass GZ 2021-0.014.088 (Schulbetrieb ab 18. Jänner) aktualisiert: 20.01.2021
Beilage zum Erlass des BMBWF GZ 2021-0.032.901 *
Für den Schulbetrieb ab dem 25. Jänner 2021 gelten die Regelungen der
COVID-19-Schulverordnung 2020/21 (C-SchVO 2021/21) - novelliert mit: BGBl. II Nr. 28/2021 * vom 22. Jänner 2021 (ist noch nicht in die konsolidierte Fassung eingearbeitet) * Druckfehler im Erlass (?)
Semesterferienverordnung 2021 (C-SeVO 2021, BGBl. II Nr. 25/2021) sowie
des Erlasses BMBWF GZ 2021-0.014.088 (Schulbetrieb ab 18. Jänner) vom 14. Jänner 2020.
25.01.2021: Fragen und Antworten zum Antigen-Selbsttest
siehe auch: Der Plan für die nächsten Wochen veröffentlicht am 13.1.2021
Schülerinnen und Schüler der Primarstufe, der Sekundarstufe I und der Polytechnischen Schulen
Schülerinnen und Schüler der Primarstufe, der Sekundarstufe I und der Polytechnischen Schulen bleiben im ortsungebundenen Unterricht. Die Schulen sind für Betreuung und pädagogische Unterstützung offen.
Alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig vom beruflichen Hintergrund ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, können diese Betreuung und Unterstützung in Anspruch nehmen.
Die im Schulbetrieb gesetzten Maßnahmen sollen zu einer Senkung der Infektionszahlen betragen. Deshalb soll das Angebot der Betreuung von den Erziehungsberechtigten nur dann in Anspruch genommen werden, wenn dies aus beruflichen oder familiären Gründen erforderlich ist.
NEU: Schülerinnen und Schüler an Sonderschulen
Mund-Nasenschutz
Schülereinschreibung
Auch Schüler/innen und deren Erziehungsberechtigte dürfen zum Zwecke der Schülereinschreibung die Schule betreten. Für die Einhaltung der Hygienevorschriften ist Sorge zu tragen.