Festsetzung des Beginns der Semesterferien 2021 für einzelne Bundesländer
§ 8. Abweichend von § 2 Abs. 2 Z 1 lit. b Schulzeitgesetz 1985 beginnen die Semesterferien in den Bundesländern Oberösterreich und Steiermark am zweiten Montag im Februar und dauern eine Woche.
Für die Pflichtschulen wurde das Schulzeitausführungsgesetz geändert: LGBl. Nr. 8/2021:
in § 2 wurde dazugefügt:
(4a) Aufgrund von Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 beginnen im Schuljahr 2020/21 die Semesterferien abweichend von Abs. 4 und Abs. 6 Z 3 am zweiten Montag im Februar und dauern eine Woche